Wie wichtig unsere Arbeit mit Abschiebungsgefangenen ist und wie nachlässig die Behörden mittlerweile im Umgang mit der Anordnung von Abschiebungshaft sind, zeigte sich jüngst sehr eindrücklich an einem der von uns begleiteten Fälle:
Faizan (Name geändert), der vor vielen Jahren vor den Taliban aus Pakistan flieht, stellt im Januar 2016 in Deutschland einen Asylantrag. Als nach über zwei Jahren bangen Wartens immer noch keine Entscheidung da ist, entscheidet er sich, Deutschland zu verlassen. „Ich hatte keine Hoffnung mehr“, erzählt er. Er zieht zu einer Freundin nach Italien. Er will arbeiten und die Chance auf eine Zukunft.
In Italien erwirbt Faizan ein Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis. In Deutschland lehnt das BAMF seinen Asylantrag jedoch in Abwesenheit ab. Faizan erfährt davon nichts, er ist in Italien. Am 22. Dezember 2019 reist er zu Besuch nach Deutschland, denn er möchte Silvester mit seinen Freunden hier verbringen. Doch dazu kommt es nicht. Als er sich am 23. Dezember bei seiner alten Unterkunft in Karlsruhe meldet, wird er festgenommen. Die Polizei stellt fest, dass er im Januar 2016 in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat und seit Oktober 2018 zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist, da er seine Unterkunft verlassen hat, ohne sich bei der Ausländerbehörde zu melden. Dass dies Grund genug ist, um in Abschiebungshaft zu kommen, ist Faizan nicht bewusst.
Einen Tag nach seiner Festnahme kommt er vor das Amtsgericht Karlsruhe. Die Ausländerbehörde will ihn nach Pakistan abschieben, das Land, aus dem er vor vielen Jahren geflohen ist. Es gilt als eines der gefährlichsten Länder der Welt. Eine Abschiebung nach Pakistan kann angeblich frühestens Ende Februar erfolgen. Das Amtsgericht ordnet daher an Heiligabend Abschiebungshaft von zwei Monaten gegen Faizan an. Derweil versucht er den Polizist:innen und auch dem Gericht zu sagen, dass er in Italien ein Aufenthaltsrecht hat – wohl vergeblich. Nachdem wir Faizan Anfang Januar 2020 in der JVA Langenhagen aufsuchen, organisieren wir einen Rechtsanwalt, der Haftbeschwerde einlegt. Zugleich machen wir seine Anwältin in Italien ausfindig. Sie schickt uns Kopien seiner italienischen Aufenthaltserlaubnis und seines italienischen Ausweises, der bis 2029 gültig ist. Doch die Behörden wollen nicht darauf eingehen und verlangen Originaldokumente.
Mitte Februar wird Faizan im Rahmen der eingelegten Haftbeschwerde vor dem Landgericht Karlsruhe angehört. Sein Anwalt hat einige Tage zuvor Akteneinsicht genommen und von Faizan erfahren, dass der italienische Ausweis, den er im Original bei sich hatte, in der Asservaten-kammer der JVA Langenhagen liegt. Die Verhandlung wird unterbrochen, das Gericht nimmt Kontakt mit der JVA Langenhagen auf, die JVA faxt daraufhin die Kopie seines Ausweises an das Gericht. Es wird festgestellt, dass der Ausweis echt ist. Das Gericht ordnet daraufhin die sofortige Freilassung an. Fast zwei Monate ist Faizan rechtswidrig im Gefängnis, bevor er freikommt und nach Italien zurückreisen darf.
Mehrere Sachen sind schiefgelaufen: Offenkundig hat das Amtsgericht Karlsruhe Faizan nicht hinreichend in seiner Muttersprache angehört und ist seinen Hinweisen auf das Vorhandensein eines Aufenthaltsrechts in Italien nicht nachgegangen, sonst wäre es gar nicht zu einer Inhaftierung gekommen. Doch auch die bei Einweisung in die Haftanstalt konfiszierten Originalpapiere führen nicht zu einer sofortigen Freilassung: Eine Kopie der italienischen Ausweispapiere wird zwar Anfang Januar an die Landesaufnahmebehörde (LAB) gefaxt. Doch hier wird die Wichtigkeit der E-Mail schlicht nicht erkannt. Erst auf Nachfrage des Flüchtlingsrats recherchiert die LAB und räumt ein, dass die E-Mail an ein „Funktionspostfach“ gesendet wurde: „Nach Prüfung der zuständigen Stelle, hat sich nach deren Einschätzung keine Relevanz für deren Bereich ergeben“. Das Schreiben wird nicht an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet, sondern vermodert im Mail-Postfach.
Hätten wir Faizan nicht beraten und den Rechtsanwalt eingeschaltet, wäre Faizan trotz italienischen Aufenthaltsrechts rechtswidrig nach Pakistan abgeschoben worden.
Der Fall von Faizan ist kein Einzelfall: Über die Hälfte aller von uns begleiteten Abschiebungshaftfälle in den vergangenen drei Jahren hat sich nach juristischer Prüfung als fehlerhaft und rechtswidrig erwiesen – Beleg dafür, dass den Amtsgerichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft immer wieder gravierende Fehler unterlaufen. Wir fordern daher, das Abschiebungshaftrecht einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen und bis zur Beseitigung dieser systemischen Mängel die Abschiebungshaft – eine Haft ohne Straftat – gänzlich auszusetzen. Freiheitsentzug ist die schwerwiegendste Sanktion, die unser Rechtsstaat anordnen kann. Doch im Falle von Ausländer:innen zeigt sich, dass damit seit Jahren vollkommen nachlässig – um nicht zu sagen fahrlässig – umgegangen wird.