[Mai 2017]
Im November 2015 wird Fadi Razzouk als syrischer Flüchtling in Deutschland anerkannt. Seine Frau Enam und die vier Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jah ren bleiben in Syrien. Beim Deutschen Konsulat in Izmir beantragt er einen Termin, die Familie wird für den 2. August 2016 einbestellt. Doch an der türkisch-syrischen Grenze wird Enam und den Kindern die Einreise in die
Türkei verwehrt. Ohne Visum darf sie in keinen Anrainerstaat einreisen. Da ihr Wohnort im Kampfgebiet liegt, entscheidet Enam schließlich, mit den Kindern – visumsfrei – in den Sudan zu fliegen.
Im Sudan bekommt die Familie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr und lässt sich beim UNHCR registrieren. Enam versucht, einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Khartoum zu erhalten, um ein Visum für die Ausreise nach Deutschland zu beantragen. Die Botschaft erklärt, die Familie müsse sich zunächst mindestens sechs Monate im Sudan aufhalten. Bis dahin gelte der Sudan nicht als ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort und ihr Ansinnen auf Familienzusammenführung falle somit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Botschaft. Sie könne sich daher frühestens im Februar 2017 um eine Terminvergabe bemühen.
Die Situation der Familie in Khartoum ist schwierig. Der 9-jährige Sohn ist schwer krank und benötigt eine Operation. Der Vater und Unterstützer wenden sich an ein Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages. Aufgrund der prekären Lage der Familie ergeht auf diesem Weg die Bitte an die Botschaft in Khartoum, das Verfahren zu beschleunigen. Die Antwort des Auswärtigen Amtes: Das sei nicht möglich, die Familie könne aber einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Beirut beantragen. Auch eine Intervention der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung bleibt erfolglos. Im Januar 2017 verkündet die Botschaft in Khartoum auf ihrer Webseite, dass sie aus Kapazitätsgründen bis Dezember keine Terminanträge bearbeiten könne.