Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt uns inzwischen (25.03.2009)Â schriftlich vor. Sie kann hier heruntergeladen werden.
Presseerklärung PRO ASYL vom 27.01.2009
Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht im Fall Ahmet Siala
Gericht regt Lösung im Vergleichswege an:
Nach 24 Jahren in Deutschland besteht ein nachvollziehbares Interesse, bleiben zu dürfen
Mit dem Fall des heute 30-jährigen Bürgerkriegsflüchtlings Ahmet Siala hat sich heute das BVerwG im Rahmen einer Revision auseinandergesetzt. Siala lebt seit 24 Jahren in Deutschland. Ein Bleiberecht wird ihm verweigert, zuletzt unter Hinweis auf eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen wegen Schlachtens ohne Hinzuziehung eines Veterinärs (Details hier).
Angesichts des langjährigen Aufenthaltes und der faktischen Integration Sialas legte die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer den Parteien und damit insbesondere dem Landkreis Hildesheim nahe, dringend eine Regelung im Vergleichswege zu suchen: „Der Fall schreit geradezu nach einer Lösung im Wege des Vergleichs.“
Wer seit 24 Jahren im Bundesgebiet lebe und sein Herkunftsland gar nicht kenne, habe ein nachvollziehbares Interesse, im Lande zu bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werde eine Aufenthaltsbeendigung nach vierundzwanzigjährigem Aufenthalt sicher nicht zulassen.
Der Vertreter des Landkreises sah sich nicht in der Lage, während der Verhandlung ohne Rücksprache mit dem niedersächsischen Innenministerium eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Der Fall wird voraussichtlich an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, da evtl. weitere Feststellungen zur beruflichen und sozialen Verwurzelung Sialas zu treffen sind.
gez. Bernd Mesovic
Nachtrag: Die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich hier.
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