Unterstützung ezidischer Familien aus dem Nordirak (2018)

[Mai 2018]

Seit Ende 2016 beschäftigte uns der Fall der 13-köpfigen ezidisch-irakischen Familie M., die im Februar 2016 Deutschland erreichte und nun im Landkreis Gifhorn lebt. Im Oktober des gleichen
Jahres erhielten Frau M. und ihre acht minderjährigen Kinder einen umfassenden Ablehnungsbescheid. In enger Zusammenarbeit mit den Unterstützer:innen vor Ort und mit der mandatierten Anwältin trugen wir zur Formulierung einer guten Klagebegründung bei. In regelmäßigem Kontakt mit den Betroffenen und Beteiligten im Laufe von 2017 vermittelten wir als Fachberatungsstelle Ruhe, Zuversicht und Perspektive. Als am Ende des Klageverfahrens im Mai 2017 ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, konnten wir angesichts der zwar unzufriedenstellenden, aber leider doch gefestigten Rechtsprechung zum Schutzbedarf von Minderheiten im Irak, die aus dem irakischen Kurdistan stammen und vermeintlich dort nicht (mehr) verfolgt werden, zu keiner Berufung raten. Mit dem Aufenthaltstitel auf Grundlage des Abschiebungsverbots hat die sehr engagierte Familie aber nun eine bessere Grundlage, um hier Fuß zu fassen und mit einem neuen Leben zu beginnen.

Das ähnlich gelagerte Verfahren der ezidisch-irakischen Familie A., die in einem Dorf im Nordirak lebte, welches nur wenige Kilometer von den IS-Angriffsorten entfernt lag, begleiten wir  ebenfalls seit Ende 2016. Obwohl die Familie ähnlichen Gefahren wie die Bewohner:innen des Shinghal-Gebirges ausgesetzt war, wurden ihre Asylanträge abgelehnt. Das durch unsere Vermittlung von PRO ASYL finanziell unterstützte Klageverfahren ist noch anhängig. Obwohl die Familie den Ausgang ihrer Asylanträge noch nicht kennt, hat sie im Landkreis Stade schon Fuß gefasst. Die Absurdität der aktuellen BAMF-Entscheidungspraxis in Fällen von nicht aus dem Shinghal stammenden ezidischen Iraker:innen wird an diesem Fall aus dem Jahre 2016/2017 besonders plastisch deutlich.

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