Unterstellen eines „Untertauchens“ (2018)

[Mai 2018]

Im Falle des aus der Elfenbeinküste stammenden und seit ca. Mitte 2016 in der Stadt Bremerhaven lebenden Herrn F. wurden wir im Juli 2017, wenige Stunden vor dem vereinbarten Abschiebungstermin des Betroffenen nach Italien, mit dem Hinweis kontaktiert, dass die anwaltliche Vertretung nicht gewährleistet sei. Bemerkenswert war dabei, dass die Abschiebung stattfinden sollte, obwohl die 6-monatige Überstellungsfrist schon abgelaufen war. Mitbewohner:innen versicherten eidesstattlich, dass Herr F. zu keinem Zeitpunkt lange unangemeldet abwesend gewesen war. Dank eines durch unsere Vermittlung eingereichten Eilantrages bei Gericht konnte die geplante Abschiebung kurzfristig verhindert und eine tatsächlich Aufarbeitung des Sachverhaltes in die Wege geleitet werden. Herr F., der noch vor ein paar Monaten akut von einer Abschiebung nach Italien bedroht war, befindet sich weiterhin in Deutschland und absolviert nun eine Einstiegsqualifizierung. Das BAMF setzt sich nun – eineinhalb Jahre nach der Ankunft des Flüchtlings in Deutschland – endlich mit dem inhaltlichen Vorbringen des Flüchtlings auseinander.

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