12.3 Arbeit und Ausbildung

In den ersten drei Monaten in Deutschland können Flüchtlinge mit einer Duldung eine Arbeitserlaubnis nur für die Arten von Arbeit erhalten, bei denen die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung der Arbeitserlaubnis nicht zustimmen muss.[1] Das sind vor allem folgende Tätigkeiten. Das gilt aber nur dann, wenn kein Arbeitsverbot besteht (siehe unten): eine Berufsausbildung in einem … 12.3 Arbeit und Ausbildung weiterlesen