Bleibeperspektiven unabhängig vom Asylverfahren

DAS JUGENDAMT (hrsg. DIJuf e.v.): Büchner/Hinz: Asyl-und Aufenthaltsrechtliche Perspektiven von UMF und Jungen Volljährigen- Aktuelle Beratungsschwerpunkte und Tipps für die Praxis (Stand: September 2018).

1. Ausbildung

Der Paritätische Gesamtverband: Ausbildung und Arbeit als Wege zu einem sicheren Aufenthalt? Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung (Stand: November 2020)

Der Paritätische Gesamtverband: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte (Stand: März 2020)

Der Paritätische Gesamtverband:  Soziale Rechte für Flüchtlinge -> s. dort Teil 1 Punkt 2 zur Ausbildungsduldung nach §60c AufenthG (Stand: Dezember 2019).

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Materialiensammlung hier.

Antragsmuster:

2. Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und junge Heranwachsende

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Bleiberecht für junge Geflüchtete nach § 25a Aufenthaltsgesetz- – Eine Arbeitshilfe für Beratende und Unterstützende in Niedersachsen (Stand:Januar 2022).

Anwendungshinweise des niedersächsichen Innenministeriums zu § 25a AufenthaltsG

Der Paritätische Gesamtverband: Bleiberechtsregelungen gemäß §25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendungen (Stand: November 2017).

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.: Mehrsprachige Informationen zur Bleiberechtsregelung nach § 25a Aufenthaltsgesetz.

 

Antragsmuster:

3. Aufenthaltsgewährung gem. § 25 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Nds. Erlass zur Anwendung des § 25 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 27.4.2015 bis zum 31.12.2020.

4. Härtefallverfahren/Härtefallkommission:

LAG FW Niedersachsen: Arbeitshilfe für Härtefalleingaben (Stand: Dezember 2021)

Diese und weitere Infos finden Sie auch unter unserem Infomaterial zur Härtefallkommission

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