Allgemeines Aufenthaltsrecht und Spezifisches zu humanitären Aufenthaltstiteln

A. Grundlegendes

GGUA Flüchtlingshilfe / Projekt Q: Fachinformationen 2021 – Asyl- und Aufenthaltsrecht (Flüchtlingsdefinitionen, Rechtsmittel, Fristen, Aufenthaltstitel, etc.). Stand: Mai 2021

GGUA Flüchtlingshilfe/ Projekt Q: Sammlung von Arbeitshilfen zu verschiedenen Themen, wie etwa: Übersicht zur Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel (Stand: Januar 2019).

Der Paritätische – Gesamtverband: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel (Stand: Januar 2024).

Anwaltssozietät Jurati, Rechtsanwalt Sven Hasse, Fachanwalt für Migrationsrecht: Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln (Stand: Dezember 2019).

Der Paritätische – Gesamtverband: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel (Stand: Januar 2024).

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V: Online Leitfaden für Flüchtlinge (Stand: Juni 2020).

Informationen für spanischsprachige Geflüchtete in Niedersachsen“ auf: Spanisch (Stand Oktober 2020).

Das Factsheet umfasst Informationen zum Asylverfahren (Antragsstellung, Aufenthalt im Ankunftszentrum, Anhörung, Zuweisung in die Kommune, Rechtsmittel) sowie Informationen für den Fall, dass das Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde (Anforderungen seitens der Ausländerbehörden sowie aufenthaltsrechtliche Perspektiven außerhalb des Asylverfahrens)

Deutsches Rotes Kreuz e.V. & Informationsverbund Asyl und Migration e.V.: Leitfaden zum Flüchtlingsrecht (Stand: Dezember 2019).

Deutsches Rotes Kreuz e.V. & Informationsverbund Asyl und Migration e.V.: Arbeitshilfe zum Asylfolgeantrag – Voraussetzungen für die erneute Prüfung und Ablauf des Folgeverfahrens (Stand: Oktober 2018).

Deutsches Rotes Kreuz e.V. & Informationsverbund Asyl und Migration e.V.: Arbeitshilfe zu Krankheit als Abschiebungshindernis (Stand: Dezember 2017).

Netzwerk „Berlin hilft“: Ausführungen zum Thema Von der Aufenthalts- zur Niederlassungserlaubnis (Stand: Dezember 2017).

Netzwerk „Berlin hilft“: Ausführungen zum Thema Erlaubnis von Reisen je nach Aufenthaltstitel oder -papier (Stand: Juni 2018).

B. Wohnen und Wohnsitzauflage

LAG FW Niedersachsen & Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Fact Sheet zur Wohnsitzregelung gem.  § 12a AufentG (dt) (Stand: Dezember 2016) + verschiedene Übersetzungen des Sheets auf Arabisch: Fact Sheet Wohnsitzauflage; Englisch: Fact Sheet Wohnsitzauflage; Farsi: Fact Sheet Wohnsitzauflage; Französisch: Fact Sheet Wohnsitzauflage; Russisch: Fact Sheet Wohnsitzauflage; Sorani- Fact Sheet Wohnsitzauflage.

Der Paritätische Gesamtverband: Arbeitshilfe zur Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG auch für anerkannte Flüchtlinge: Praxistipps und Hintergründe (Stand: Oktober 2016).

Der Paritätische Gesamtverband/ Projekt Q: Arbeitshilfe zur Wohnsitzauflage gem. § 12 AufentG (Stand: Juli 2010).

C. Widerrufs- und Rücknahmeverfahren

Der Paritätische Gesamtverband:  Arbeitshilfe zu Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus (Stand: Oktober 2019).

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V./ Flüchtlingsrat Thüringen e.V.: Arbeitshilfe Widerrufs- und Rücknahmeverfahren – Was heißt das und was tun? (Stand: November 2019).

Materialien zum Thema „Mitwirkungspflichten im Rahmen des Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens gem. §§ 73 ff AsylG“ (Neuerungen, die am 12.12.2018 in Kraft getreten sind): Hinweise der GGUA und Hinweise der Kanzlei Herrmann, Haubner, Schank (Stand: Ende 2018/ Anfang 2019).

BAMF und des EMN: Flowchart und Studie zum Thema „Reisen von Schutzberechtigten in ihr Herkunftsland – Berechtigungen, Meldewege und Widerrufsverfahren“ (Stand: Dezember 2018).

D. Einreise und Wiedereinreise

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Informationen zu Einreise- und Aufenthaltsverbote (nach § 11 AufenthG) im Zusammenhang mit (erfolglosen) Asylverfahren (Stand: Juli 2019).

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Infos zur Wiedereinreise nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme für Menschen aus dem Westbalkan (Visumsantrag gem. § 26 Abs. 2 BeschäftigungsVO) (Stand: März 2016).

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!