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- 1.Informationen für Personen mit Aufnahmezusage
Pro Asyl (Sept 2021): Achtung: Nach Evakuierung keinen übereilten Asylantrag stellen!
Flüchtlingsrat Niedersachsen (Juli 2021): Für die ersten Schritte nach der Ankunft in Deutschland verweisen wir auf unsere Hinweise für Ortskräfte – was zu beachten ist nach Ankunft in Deutschland (DE, DARI, PASHTU)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Nach Ankunft: Das BAMF veröffentlicht Informationen für Personen, die bereits in Deutschland eingereist sind. Daneben kann das BAMF per E-Mail (service(at)bamf.bund.de) und telefonisch über den Bürgerservice (+49 911 943 0) kontaktiert werden.
- 2.Informationen für Personen ohne Aufnahmezusage
Wenn Personen auf dem Landweg (ohne ein Visum) eingereist sind, muss in der Regel ein Asylantrag gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wichtig: Neben den Ortskräften und ihren Familien, haben auch andere Personengruppen Aufnahmezusagen erhalten – u.a. wegen einer Tätigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit mit deutschen Organisationen, einer Tätigkeit bei deutschen Behörden im Ausland oder aber aufgrund einer Gefährdungsmeldung. Darüber hinaus reisen regelmäßig Personen auf Grundlage des Bundesaufnahmeprogrammes ein.