Die Härtefallkommission

Durch § 23a des Aufenthaltsgesetzes wurden die Länder dazu ermächtigt, sogenannte Härtefallkommissionen einzurichten. Von dieser Ermächtigung hat Niedersachsen im Jahr 2006 Gebrauch gemacht. Seitdem tagt die Niedersächsische Härtefallkommission regelmäßig. Über die Härtefallkommission besteht die Möglichkeit, Ausländer:innen, die nach den sonstigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes kein Aufenthaltsrecht erhalten können, zu einem legalen Aufenthalt zu verhelfen.

Für wen kommt ein Härtefallverfahren infrage?

Auf ein Aufenthaltsrecht über den Weg eines Härtefallverfahrens besteht kein Anspruch. Ganz grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Aufenthalt in Deutschland schon über eine längere Zeit bestehen sollte und kein Zugang zu einem anderen legalen Aufenthalt bestehen darf. Das Härtefallverfahren ist grundsätzlich immer nachrangig gegenüber anderen aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Im Zentrum der Betrachtung stehen in der Regel Integrationsaspekte. Dabei kommt es etwa darauf an, wie gut die deutsche Sprache erlernt wurde, ob ein Arbeitsverhältnis besteht und der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und ob im Falle von Familien mit Kindern diese zur Schule gehen. Auch gesellschaftliches Engagement oder Aktivitäten in Vereinen oder anderen gesellschaftlichen Bereichen sind von Bedeutung. Aber auch verschiedene lebensgeschichtliche Aspekte spielen eine Rolle, etwa die Vorgeschiche, mögliche Erkrankungen, die Verwurzelung in Deutschland (zB über in Deutschland lebende Verwandte). Insgesamt soll eine Härtefalleingabe ein möglichst umfassendes Bild der Person/en umfassen, um den beratenden Mitgliedern zu ermöglichen auf dieser Grundlage ihre Entscheidung treffen zu können.

Aufbau der Härtefallkommission

Die Kommission ist angesiedelt beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ist seit 2013 in diesem Gremium stimmberechtigt vertreten. Die Kommission besteht insgesamt aus neun stimmberechtigten Mitgliedern und der Vorsitzenden sowie deren Vertreter:innen, die vom Ministerium für Inneres und Sport berufen werden.

Es wird jeweils ein Mitglied nebst Stellvertretung auf Vorschlag

  • des Niedersächsischen Landkreistages
  • des Niedersächsischen Städtetages
  • der Konföderation evangelischer Kirchen Niedersachsens
  • des Katholischen Büros Niedersachsens
  • der Landarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
  • des Flüchtlingsrates Niedersachsens

berufen. Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören außerdem eine Ärztin bzw. ein Arzt, die bzw. der über psychotherapeutische Erfahrung verfügt sowie zwei weitere Mitglieder. Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe ist ein Mitglied mit beratender Stimme.

Für den Flüchtlingsrat Niedersachsen ist derzeit Sigrid Ebritsch als Mitglied in der Härtefallkommission vertreten. Stellvertretende Mitglieder für den Flüchtlingsrat sind Dr. Gisela Penteker, Katrin von Horn und Sebastian Rose.

Rechtlicher Rahmen und Kontakt

Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Handelns der Härtefallkommission sind in der niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung rechtlich geregelt.

Mit Mitteln des Landes Niedersachsen konnte 2016 eine unabhängige Fachberatungsstelle zu Eingaben an die Niedersächsische Härtefallkommission eingerichtet werden, die landesweit telefonisch und per E-Mail berät. Sie ist angesiedelt in Hannover und Sande:

kargah e. V.     
Meike Dalhoff / Sandra Matschy /
Rondek Saleh / Carmen Schaper
Zur Bettfedernfabrik 1
30451 Hannover
Tel. (0511) 126078-13
Fax (0511) 126078-2329
Mail: fachberatung-hfk@kargah.de
Internet: www.kargah.de

IBIS e. V.
Hauptstraße 80
26452 Sande
Tel. (04422) 6013606
Mail: fachberatung@ibis-ev.de


Eine Arbeitshilfe für Härtefalleingaben der LAG der Freien Wohlfahrtspflege  (Stand: Januar 2025) enthält hilfreiche Hinweise und Tipps zur Erstellung von Eingaben an die Niedersächsische Härtefallkommission. Informationen zum Verfahren und den Zugriff auf die erforderlichen Formblätter für eine Härtefalleingabe lassen sich auf den Seiten der Geschäftsstelle der Härtefallkommission beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport nachlesen. Dort gibt es auch Merkblätter in acht verschiedenen Fremdsprachen.

Tätigkeitsberichte

Die Vorsitzende der Härtefallkommission legt jährlich einen Bericht über die Arbeit vor. Die Berichte enthalten auch sehr genaue Informationen über die spezifischen Abläufe des Verfahrens.

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