Auch nichteheliche Lebensgemeinschaft ist "Familie"
Auch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine „Familie“ im Sinne des § 104a Abs. 3 AufenthG. Dies entschied das nds. OVG mit Beschluss vom 7. Januar 2009 – Az. 8 OB 116/08 im Verfahren einer...