Hinweise zur Wohnsitzbeschränkung auf das Land Niedersachsen bei anerkannten und aufgenommenen Flüchtlingen gem. § 12a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz; Runderlass des nds. MI

Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Runderlass vom 10.08.2016 den niedersächsischen Ausländerbehörden Hinweise gegeben zur Umsetzung des im Rahmen des Integrationsgesetzes zum 06.08.2016 in Kraft getretenen neuen § 12 a AufenthG....
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