Flüchtlingsrat kritisiert Konzentration von Asylverfahren

(Örtlich) Zuständig für Streitigkeiten nach dem Asylgesetz und damit auch für Klagen gegen Asylbescheide ist in der Regel das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Geflüchteten ihren Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung aufgrund einer behördlichen...
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