BMI bestätigt: Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 2 S. 1 2. Alt AufenthG (subsidiärer Schutz) oder  §25 Abs. 3 AufenthG (Vorliegen eines Abschiebungsverbots) darf nicht von Vorlage eines Heimatpasses abhängig gemacht werden

Vielerorts gibt es Probleme bei der Erteilung oder der Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach § 25, Abs. 2, S. 1, 2. Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz) oder § 25, Abs. 3 AufenthG (Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach §...
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