Petition für einen sofortigen Abschiebestopp nach Sri Lanka

Diese Petition hat ihren Hintergrund in der dramatischen Verschlechterung der Sicherheits- und Menschenrechtslage in dem Inselstaat. Von den Kriegshandlungen sind aktuell nicht mehr nur der Norden und der Osten, sondern auch zunehmend der Süden, Westen und besonders die Hauptstadt Colombo betroffen. Eine innerländische Fluchtalternative besteht damit nicht. Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Bremen haben daher Ende einen sofortigen Abschiebestopp erlassen.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitten wir den Niedersächsischen Landtag, die Landesregierung aufzufordern einen sofortigen Abschiebestopp nach Sri Lanka zu erlassen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen katastrophalen Sicherheits- und Menschenrechtslage in Sri Lanka stellt eine erzwungene Rückführung ein nicht hinnehmbares Risiko für die betroffenen Flüchtlinge dar, da für diese im Inselstaat eine existentielle Gefährdung von Leib und Leben besteht. Auch im Bundesland Niedersachsen ist zumindest ein srilankischer Staatsangehöriger tamilischer Volkszugehörigkeit akut von Abschiebung bedroht.

Zur Situation in Sri Lanka
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes befindet sich Sri Lanka seit Juli 2006 „faktisch im Kriegszustand“. Seit Anfang 2007 ist eine weitere Eskalation festzustellen, die mit einer dramatischen Verschärfung der Menschenrechtssituation einhergeht. Sowohl Regierungskräfte als auch die LTTE (Tamilische Befreiungstiger) und diverse paramilitärische Gruppen gehen mit brutaler Gewalt gegen den Gegner und die Zivilbevölkerung vor. Die Regierungen der Niederlande und der Schweiz reagierten bereits im März 2007 mit einem sofortigen Abschiebestopp auf die verschärfte Lage. Selbst das Bundesinnenministerium empfahl am 08.05.2008 den Bundesländern alle Abschiebungsaktivitäten nach Sri Lanka einzustellen. Niedersachsen hingegen hat es trotz dieser Empfehlungen bis heute unterlassen, verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu ergreifen und verweist die Flüchtlinge stattdessen auf ihren individuellen Rechtsschutz.

Nach der Aussetzung des von den Kriegsparteien nicht eingehaltenen Waffenstillstandsabkommens durch die Regierung am 16.01.2008 ist es zu einer weiteren Verschärfung der allgemeinen Situation im Lande gekommen. Von besonderer Bedeutung ist die „neue Geografie“ des Konfliktes. Waren in der Vergangenheit vor allem der Norden und der Osten betroffen, so sind zunehmend auch der Süden, der Westen und vor allem auch die Hauptstadt Colombo Schauplatz der Kriegshandlungen, wie dies übereinstimmend sowohl das Auswärtige Amt als auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) feststellen. „Es gibt innerhalb Sri Lankas keine Gebiete mehr, in denen die beschriebenen Verfolgungshandlungen nicht ausgeübt werden, auch wenn die Intensität der Bedrohung sich in einzelnen Landesteilen unterscheidet“, führt die SFH aus. Dies bedeutet, dass in dem Inselstaat keine inländische Fluchtalternative mehr besteht.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen haben die Bundesländer Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein bei der Innenministerkonferenz am 18.04.2008 einen sofortigen Abschiebestopp gem. §60a Aufenthaltsgesetz angekündigt. (Die Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen gemäß §60 Abs.1 AufenthG des IM Schleswig Holstein liegt bei.)
Der Flüchtlingsrat bittet den Niedersächsischen Landtag, dem Beispiel dieser Bundesländer zu folgen und die Landesregierung aufzufordern ebenfalls einen Abschiebestopp für in Niedersachsen lebende srilankische Flüchtlinge zu erlassen.

gez. Dr. Hans-Georg Hofmeister

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