Landtagsabgeordnete verteidigen Abschiebung von Elvira Gashi

Im Falle Elvira Gashi, die am 4. Juni mit ihren beiden vier und drei Jahre alten Kindern aus dem Landkreis Wolfenbüttel in den Kosovo abgeschoben wurde, haben diverse Abgeordnete der CDU-Fraktion des niedersächsischen Landtages in schriftlichen Stellungnahmen ablehnend Position zur Unterstützung einer Rückkehr der 21-jährigen Mutter aus dem Kosovo bezogen. Das Innenministerium Niedersachsens entgegnete auf die Forderungen lediglich mit dem Hinweis auf allgemeine Grundsätze im Umgang mit abgelehnten Flüchtlingen in Niedersachsen.

Reinhold Coenen (CDU), Vorsitzender des Landtagsausschusses für Inneres, Sport und Integration, stellt fest, dass „bei Frau Gashi keine Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorhanden war“ und verweist des Weiteren auf die gesetzliche Verpflichtung der Ausländerbehörde „die Ausreisepflicht im Wege der Abschiebung durchzusetzen“. Coenen sieht nur einen Weg über die Härtefallkommission – gerade dies scheitert jedoch an formalen Hürden: Da Elvira Gashi nicht mehr in Niedersachsen lebt, darf sich die HFK laut Satzung nicht mit dem Fall beschäftigen. Die Stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Heidemarie Mundlos gibt lediglich zur Kenntnis, dass sie sich Coenens Ausführungen anschließe.

Auch Björn Thümler, Parlamentarischer Geschäftsführer der christdemokratischen Landtagsfraktion, zeigt keinerlei Verständnis für das Schicksal der jungen Frau. Er verteidigt die Rechtmäßigkeit der „aufenthaltsbeendigenden Maßnahmen“ und behauptet: „Die Umstände der Abschiebung hat Frau Gashi sich selbst anzulasten.“

Eine Ausnahme in seiner Fraktion stellt hingegen der Wolfenbütteler Landtagsabgeordnete Frank Oesterhelweg dar, der zwar nicht an der Rechtmäßigkeit der Abschiebung zweifelt, aber in diesem Fall für eine humanitäre Lösung plädiert und sich somit von seinen Kollegen distanziert.

Die Reaktionen auf die Forderungen, eine Rückkehr von Frau Gashi und ihren Kindern nach Deutschland zu ermöglichen, zeigen: Die Landesregierung ist derzeit nicht gewillt, Frau Gashi rückkehren zu lassen, und zeigt sich völlig unbeeindruckt von ihren äußerst schwierigen Lebensumständen im Kosovo. Dabei wäre eine Lösung nach § 22 AufenthG denkbar. In der BRD können Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Das Land hätte die Möglichkeit, nach § 22 AufenthG eine Wiedereinreise von Elvira Gashi zu ermöglichen (Näheres siehe hier). Es sieht derzeit allerdings nicht danach aus, dass das niedersächsische Innenministerium den Landkreis Wolfenbüttel bei der Rückholung Elvira Gashis unterstützen will.

gez. Hendrik Lammers

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2 Gedanken zu „Landtagsabgeordnete verteidigen Abschiebung von Elvira Gashi“

  1. Für solche Politmonster wie diese CDU-Abgeordneten müßte dringenst die Prügelstrafe wieder eingeführt werden ! Das sage ich als gewaltloser Mensch. Wie können in der ßffentlichkeit stehende Menschen derart pervers das „C“ in ihrem Parteikürzel entstellen und mißbrauchen ? Pfui Teufel !

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  2. Es wird Zeit, einen starken koordinieren Widerstand gegen die Abschiebepraxis von Behörden zu koordinieren.
    Menschen, die 20 von 21 Jahren in Deutschland gelebt haben , sind Deutsche!!! Wenn es der Staat in dieser ZEit nicht geschafft hat, sie auch zu Rentenzahlern werden zu lassen, schadet das allen.
    Die Praxis, Menschen hier, ganz gleich, warum sie nach Deutschland gekommen sind zu dulden, Ihnen ein Gnadengeld und Wohnraum zu geben, aber sie bloß nicht arbeiten zu lassen, kann nicht weiter hin genommen werden.
    Wir müssen uns um diese Menschen kümmern, ihre Kinder frühstmöglich in KIndergärten und Schulen integrieren, denn sie sind unser Potential von morgen.
    Es ist nicht hinzunehmen, dass wir in aller Welt, z.B Indien , Arbeitskräfte suchen, die der Wirtschaft fehlen und andererseits Menschen ausweisen, die hier leben, bzw. deren schulischen Werdegang wir zunächst jahrelang finanziert haben, um sie dann abzuschieben.

    Wir selbst haben ein 12-jähriges Roma-Mädchen als Pflegetochter, der ebenso wir ihrer Stammfamilie die Abschiebung nach Serbien droht. Hier hat der Staat in Form des Jugendamtes zunächst entschieden, das Kind der Mutter zu entziehen, damit das Ausländeramt jetzt entscheidet, Mutter und Kind wirde zusammenzuführen, eine Mutter, die schon in Deutschland mit allen möglichen , aber ineffiztienten, Hilfen nicht in der lage ist, ihre 6 Kinder zu erziehen. Wie soll sie das dann allein in Serbien schaffen??
    Gebt diesen Menschen kein oder weniger Geld und lasst sie arbeiten!! Arbeit ist ein Menschrecht.

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