HAZ 12.11.2009: Nach Abschiebung verhaftet

Wir dokumentieren einen Artikel aus der heutigen Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zum Fall des ruandischen Flüchtlings Innocent Irankunda, dessen Asylantrag von Bundesamt und Gerichten als „offensichtlich unbegründet“ bewertet, und der nach seiner Abschiebung inhaftiert und nach Angaben von Freunden auch misshandelt wurde. Dem Mann droht nach Aussage der deutschen Botschaft eine Haftstrafe von zehn Jahren, die ruandische Presse spricht gar von bis zu 20 Jahren. Näheres siehe die Presseerklärung von PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 2.11.2009.

Erschreckend ist die geringe Resonanz auf diese skandalöse Fehlentscheidung des BAMF, die vom Verwaltungsgericht auch noch bestätigt wurde: Bis auf die HAZ hat bislang kaum eine Zeitung über den Fall berichtet, und weder vom BAMF Braunschweig, das um ßberprüfung und Korrektur der Asylentscheidung im Fall des Flüchtlings Innocent Irankunda gebeten wurde, noch vom niedersächsischen Innenministerium, das wir zu einem umgehenden Abschiebungsstopp für ruandische Flüchtlinge bis zu einer abschließenden Prüfung und Neubewertung der Gefahrensituation in Ruanda aufgefordert haben, liegt überhaupt eine Reaktion vor. Lediglich die Zentrale des BAMF in Nürnberg hat reagiert und angeordnet, dass in den Verfahren der mit Innocent Irankunda eingereisten ruandischen Flüchtlinge keine „irreversiblen“ Entscheidungen getroffen werden. Derweil melden sich bei uns weitere ruandische Flüchtlinge, die von Abschiebung bedroht sind.

gez. Kai Weber

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2 Gedanken zu „HAZ 12.11.2009: Nach Abschiebung verhaftet“

  1. I know a lot about this case. If the organization cares to email me, I would be pleased to get you in touch with a family member of Innocent Irankunda’s, whom I cannot reach right now because we are both at work in different countries. He is in grave danger, as is his family in Rwanda.

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  2. Was ist nur aus unserem guten alten grundgesetzlich verankerten Schutz des Asylsuchenden geworden? Man hat den Eindruck, dass nur noch versucht wird, den Hilfesuchenden so schnell wie möglich loszuwerden, bspw. durch die Vereinbarung zweifelhafter Rückübernahmeabkommen.

    Wenn eine Abschiebung aus formalen Gründen nicht möglich ist, werden die fehlenden Papiere aus dubiosen Quellen zusammengekauft und wenn es keinen formalen Vorwand gibt, wird der Antrag wie hier bei Innocent Irankunda leichtfertig als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen. Das dies eine fatale Fehleinschätzung war, zeigt seine Verhaftung und die Aussicht auf eine mehr als ungerechte Strafe von 20 Jahren.

    Es scheint den Entscheidungsträgern völlig egal zu sein, was aus diesen Menschen wird. Solche Barbareien billigend in Kauf zu nehmen ist in Zeiten leerer Kassen leider üblich geworden. Wenn man von den Mitarbeitern unseren Behörden schon kein Herz erwarten kann, sollte man doch wenigstens Entscheidungen verlangen können, die nach gewissenhafter und objektiver Prüfung jedes Einzelfalls zustande kommen.

    Ich hoffe sehr, dass es der Anwältin Florentine Heiber gelingt, den Flüchtling zurück nach Deutschland zu holen.

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