Elvira Gashi: Landrat schreibt an Schünemann

Im Fall der Elvira Gashi, die am 4. Juni vom Landkreis Wolfenbüttel nach 20-jährigem Aufenthalt abgeschoben wurde und auf Beschluss des Wolfenbütteler Kreistags wieder zurückgeholt werden soll
(Hintergründe siehe hier und hier),

stellt sich die Situation wie folgt dar:

Der Wolfenbütteler Landrat Jörg Röhmann hat einen Brief an den niedersächsischen Innenminister geschrieben, in dem er den Beschluss des Wolfenbütteler Kreistags erläutert und das Innenministerium um Unterstützung bei der Umsetzung bittet. Auf Anfrage teilte das Innenministerium mit, eine Entscheidung sei in der Sache noch nicht gefallen. Der Anwendung des § 22 AufenthG stehe zunächst einmal der § 11 AufenthG entgegen. Die Entscheidung werde jedoch der Innenminister persönlich treffen.

Dazu ist anzumerken, dass das Wiedereinreiseverbot für abgeschobene Flüchtlinge (§11 Abs.1 AufenthG) auf Antrag befristet werden kann (§11 Abs. 3 AufenthG). Sofern die Ausländerbehörde des Landkreises Wolfenbüttel eine Befristung des Wiedereinreiseverbots zeitnah vornimmt, steht § 11 AufenthG einer Ermöglichung der Wiedereinreise natürlich nicht mehr im Wege. Dass die Ermöglichung einer Wiedereinreise nach Abschiebung nicht am Aufenthaltsgesetz scheitert, machen Beispielfälle aus Hessen, Hamburg und Berlin deutlich.

Auch im Fall einer sehbehinderten Russin Alla, die als Frau einer Aussiedlerin wegen mangelnder Deutschkenntnisse nach Russland abgeschoben werden sollte, wurde der § 22 AufenthG angewandt.

Im Fall der vor viereinhalb Jahren abgeschobenen Flüchtlingsfrau Gazale Salame warten wir dagegen bis heute auf eine positive Entscheidung des niedersächsischen Innenministers.

gez. Kai Weber

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3 Gedanken zu „Elvira Gashi: Landrat schreibt an Schünemann“

  1. hallo! ich bin der vater von elvira gashi,und war selbst kuerzlich in kosovo da ich selbst freiwillig deutschland verlassen habe.in kosovo-pej habe ich meine tochter elvira gesehen mit ihre zwei kindern.das war ein alptraum fuer mich zu sehen wie meine tochter und die kinder in einer zimmer wohnung in ein nicht bewohnbaren zustand leben muss.“keine toilett und badezimmer und keine heizkörper.“die kinder waren nicht in einer gesunden zustand da sie kein richtiges essen und kein einkommen von z.b.sozialamt hatten.ich bitte euch von tiefsten herzen zu denken und ueberlegen wie ihr was unternehmen könnt um diesen alptraum zu beenden,weil in kosovo werden sie keine zukunft haben sondern in der strasse landen.und das wollen wir nicht.ich bitte euch noch mal hilft meiner tochter um wieder ein normales leben zur fueren eine zukunft wieder in deutschland zu leben wie es sein soll. mit freundlichen grussen blerim gashi

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  2. meine frage ist wie kein ich zuruck im mein land ich wurde aus deutschland abgeschoben wegen strafftaten ich sass 3 mall je 2jahre im gefegnis aber ich muchte da zuruck wo ich aufgewaschen bin und zu meine famiele zuruck

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