Aufenthaltserlaubnis für sehbehinderte Russin

Die Presseerklärung des nds. Innenministeriums zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ehefrau eines Aussiedlers, eine sehbehinderte Russin, deren Visum aufgrund nicht hinreichender Deutschkenntnisse abgelehnt worden war (Hintergrund siehe hier).

Wir freuen uns über die positive Lösung dieses Falls, die offenbar auf der Grundlage des § 22 Aufenthaltsgesetzes zustande gekommen ist. Der Fall verdeutlicht noch einmal, dass Bundes- und Landesregierung, wenn sie es denn wollen, eine politische Lösung in Einzelfällen sehr schnell herbeiführen können.

gez. Kai Weber

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1 Gedanke zu „Aufenthaltserlaubnis für sehbehinderte Russin“

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