Solitausch – Bargeld statt Wertgutscheine (2012-2013)

[Stand 2013]

Aktueller Stand zur Umsetzung des Erlass vom 27.02.2013

bargeld-statt-wertgutscheine-niedersachsen-27-08-2013Die angekündigte „Wende in der Asyl- und Flüchtlingspolitik“ schreitet weiter voran. Mit dem Erlass vom 27.02. 2013 hat das Innenministerium seine bisherige Haltung hinsichtlich der Gewährung von Bargeld geändert: Niedersächsischen Kommunen wird darin frei gestellt, ob sie zukünftig weiterhin Wertgutscheine oder Bargeld an Flüchtlinge ausgeben.

Nach bisherigem Kenntnisstand – Änderungen bitten wir mitzuteilen – haben folgende Kreise und kreisfreie Städte die Umstellung auf Bargeldauszahlung vorgenommen oder planen dies in den kommenden Monaten:

  • ab 01.04.2013: Stadt und LK Göttingen /  Stadt Delmenhorst / Stadt Braunschweig / Stadt Osnabrück / LK Holzminden / LK Wittmund / LK Wesermarsch / LK Hameln-Pyrmont / LK Aurich / LK Osterholz / LK Goslar / LK Lüchow-Dannenberg / LK Friesland /
  • ab 01.05.2013: LK Northeim / Stadt Wolfsburg / Stadt und LK Cuxhaven / Stadt Wilhelmshaven / Stadt Emden / LK Cloppenburg  / LK Diepholz / LK Stade / LK Gifhorn / LK Leer / LK Ammerland / LK Wolfenbüttel / LK Uelzen
  • ab 01.06.2013: Stadt und Region Hannover / LK Emsland / Stadt und LK Lüneburg / LK Osterode / LK Oldenburg / LK Grafschaft Bentheim / LK Verden / Heidekreis / LK Nienburg / LK Schaumburg / Stadt Hildesheim / LK Rotenburg / LK Osnabrück
  • ab 01.07.2013: LK Hildesheim / Stadt Salzgitter / LK Peine / LK Harburg
  • Zeitpunkt noch nicht bekannt: LK Helmstedt
  • ab 01.10.2013 LK Celle

Folgende Kommunen wollen bis auf Weiteres Gutscheine auszahlen:
LK Vechta

Der DICV Hildesheim hat in diesem Rahmen einen „Musterantrag auf Gewährung von Bargeld statt Gutscheinen“ veröffentlicht, der dazu dienen kann, die Umstellungen in den noch unentschlossenen Kommunen zu beschleunigen.

29. März 2012 CDU insistiert auf Diskriminierung

Zwei Anfragen und Antworten aus dem niedersächsischen Landtag zum Ausstieg aus der diskriminierenden Gutscheinpraxis ( siehe Anfrage 31 Wertgutscheine und Anfrage 33 Asylbewerberleistungsgesetz ) machen deutlich, dass

  1. die CDU im Landtag sich weiterhin der Schünemann’schen Diskriminierungspolitik verpflichtet fühlt, statt endlich – wie versprochen – ein Umdenken einzuleiten,
  2.  das niedersächsische Innenministerium die Richtungsentscheidung weg von Gutscheinen, hin zur Bargeldleistung zwar rechtfertigt und verteidigt, sich – offenbar aus Gründen der Gesichtswahrung – gleichzeitig aber bemüht, die in Niedersachsen bis Ende 2012 geltende, aber spätestens seit 2007 überholte Rechtsauffassung weiterhin als vertretbar darzustellen, es gäbe einen Vorrang von Gutscheinen gegenüber Bargeldleistungen.

Es mutet schon abstrus an, dass die CDU ihr Votum für einen Vorrang von Gutscheinen vor Bargeldleistungen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2000 (!) stützt, also auf eine Entscheidung, die auf eine ganz andere Rechtslage bezogen war, zu einem Zeitpunkt, als in der Tat ein Vorrang von Gutscheinen vor Bargeld in § 3 Abs. 2 Asylbewerberleistungsgesetz noch gegeben war. In der weit überwiegenden Fachliteratur ist man sich einig darüber, dass nach dem Gesetz zwar die Gewährung von Sachleistungen (also Essenspakete bzw. Mensaversorgung) Vorrang hat vor sonstigen Leistungen, ein Vorrang von Gutscheinen gegenüber Bargeld seit der Änderung des AsylbLG zum 1.7.2007 aber nicht mehr besteht. In der Praxis schlägt sich das wie folgt nieder:

  • Bayern und Saarland gewähren in landeseigenen Lagern vorrangig Hilfe zum Lebensuinterhalt über Essenspakete ,
  • alle anderen Bundesländer überlassen die Form der Leistungsgewährung den Kommunen oder geben Bargeldleistungen als Regelform vor (Hessen)

10.04.2013 CDU Hildesheim hetzt im Stil der 90er Jahre gegen „Wirtschaftsflüchtlinge“

Die Umstellung von Gutscheinen auf Bargeldleistungen gestaltet sich im LK Hildesheim schwieriger als zunächst erwartet: Die CDU hat eine Anfrage zum Thema an die Verwaltung gestellt, in der sie u.a. wissen will, ob „schlichte Wirtschaftsflüchtlinge“ auch ohne Gutscheine „unverzüglich zurückgeführt“ würden, warum die Gremien des Kreistages nicht angemessen beteiligt würden, und welche konkreten Überlegungen zum angestrebten Systemwechsel bestünden. Offenbar ist bei der CDU im Kreistag bis heute noch nicht angekommen, dass Flüchtlinge durch die bisherige Praxis vier Jahre lang der diskriminierenden Gutscheinpraxis unterworfen sind, und dass das Bundesverfassungsgericht die jahrzehntelang geübte Praxis der Kürzung von Leistungen zwecks „Abschreckung“ im vergangenen Jahr für verfassungswidrig erklärt hat. Unverdrossen hält die CDU an der Idee fest, Flüchtlingen durch eine möglichst miese Behandlung das Leben in Deutschland schwer zu machen.
In ihrer Antwort verweist die Verwaltung darauf, dass der Kreistag eine Umstellung auf Bargeld bereits in der Vergangenheit beschlossen hat, dies aber gegen den Innenminister nicht durchsetzen konnte. Für die Ausgabe von Gutscheinen entstünden dem Kreis jährliche Kosten in Höhe von zusätzlich 7.500 Euro. Daher halte die Verwaltung an ihrem Vorschlag fest, die Leistungen auf Bargeld umzustellen. Immerhin hat die CDU erreicht, dass eine Umstellung nicht vor einer Beratung des Themas im Kreistag am 17.06.2013 erfolgen wird, also frühestens zum 1. Juli 2013. Näheres siehe Antwort des LK Hildesheim auf die Anfrage der CDU


18.12.2012 Stadt Göttingen schafft Gutscheine ab

Der Anfang zur Abschaffung von Gutscheinen in Niedersachsen ist gemacht!

Die Stadt Göttingen kündigt an, ab 2013 für AsylbewerberInnen Geld statt Gutscheine auszuzahlen, zwar mit Einschränkung “sofern das Innenministerium nicht widerspricht”, trotzdem ist diese Ankündigung gar nicht hoch genug zu bewerten, macht sie doch deutlich, dass die Kommunen nun aktiv werden können, um politischen Äußerungen, Gutscheine für Flüchtlinge abschaffen zu wollen Taten folgen zu lassen.

Die geplante Änderung der Auszahlungspraxis wird mit der Entscheidung des Sozialgerichts Hildesheim vom 12. Dezember begründet, wonach Grundleistungen zur Sicherung des physischen Existenzminimums für Personen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, in Form von Bargeld ausgezahlt werden sollen.

Äußerst wichtig: Rechtsanwalt Sven Adam weist darauf hin, dass es keinen Erlass seitens der Landesregierung gibt, der besagt, dass Leistungen nach § 3 Abs. 2 AsylbLG tatsächlich nur als Wertgutscheine ausgezahlt werden sollen, wenn keine Sachleistungen gewährt werden. Innenminister Schünemann habe in der Vergangenheit lediglich seine Rechtsauffassung geäußert, wenn er z.B. auf Beschlüsse von Stadt- oder Kreisräten, Gutscheine abschaffen zu wollen, reagierte.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des SG Hildesheim und weiterer ähnlicher zu erwartender Entscheidungen niedersächsischer Sozialgerichte sowie der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 14.12.2012, wonach das MI es grundsätzlich den Kommunen überlasst, in welcher Form die Nachzahlungen getätigt werden, steht den Kommunen m.E. nichts im Wege, dem Beispiel der Stadt Göttingen zu folgen und zukünftig ebenfalls auch sämtliche Leistungen zur Sicherungen des physischen Existenzminimums als Bargeld auszuzahlen.

Hier die Pressemeldung zur Ankündigung der Stadt Göttingen

gez. Sigmar Walbrecht

 

01.12.2012 Lautstarke und bunte Demo gegen Gutscheine und Sondergesetze

Mindestens 300 Leute haben am Sa., 01.12. in der hannoverschen Innenstadt unter dem Motto „Bargeld statt Gutscheine“ für eine sozialrechtliche Gleichsetzung von Flüchtlingen und gegen ausgrenzende Sondergesetze demonstriert. In etlichen anderen Bundesländern ist die Auszahlung der Leistungen als reine Geldleistungen bereits üblich. Niedersachsens Innenminister hält mit der Begründung, Menschen „vom Zuzug in die Sozialsysteme“ abhalten zu wollen, an der diskriminierenden Praxis fest.

Das Gutscheinbündnis Oldenburg hat zu der am letzten Sonnabend, 01.12., in Hannover stattgefundenen Demo „Bargeld statt Gutscheine für Flüchtlinge“ eine Pressemitteilung verfasst, die hier zu lesen ist: Presseinfo Gutscheinbündnis Oldenburg

 

Übergabe Petition gegen Gutscheine an Landtagsfraktionen

Am 29.11.2012 haben ein Vertreter der Gutscheininitiative Oldenburg, eine Vertreterin der Kooperative Flüchtlingssolidarität Hannover sowie ein Vertreter des Flüchtlingsrates Abgeordneten der Landtagsfraktionen von FDP, SPD, Linke und den Grünen die Petition für die Abschaffung von Gutscheinen und die Auszahlungen von Geld an Flüchtlinge übergeben. Die Petition wird im Innenausschuss des Landtages beraten und mit einer Empfehlung zur Entschließung an den Landtag gegeben werden.

Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 18.07. dieses Jahres, das Flüchtlingen den gleichen Satz wie ALG II-EmpfängerInnen zuspricht, erhalten viele Flüchtlinge in Niedersachsen weiterhin Gutscheine oder z.T. auch Sachleistungen und nur einen geringen Bargeldbetrag von maximal 134,00 Euro im Monat. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht diese Leistungen als das Existenzminimum bezeichnet hat, sieht das Innenministerium es weiterhin als rechtskonform an, diese Leistungen noch zu kürzen, wenn nicht an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken.

Die Gutscheinpraxis ist diskriminierend, entwürdigend, trägt zur gesellschaftlichen Isolation der Flüchtlinge bei und bringt sie in eine noch prekärere Lage als sie ohnehin schon sind.

Auf dieser homepage soll über Initiativen in Niedersachsen informiert werden, die Gutscheine von Flüchtlingen umtauschen und Proteste gegen die niedersächsische Praxis der Gutscheinvergabe organisieren. Diese Seite soll Informationen über und Argumente gegen das Gutscheinsystem liefern; v.a. aber sollen neuen UnterstützerInnen gewonnen werden, die sich z.B. am Umtausch von Gutscheinen von Flüchtlingen beteiligen.

Eine Möglichkeit, sich gegen das diskriminierende Gutscheinsystem zu engagieren besteht darin, die unten verlinkte Petition zu unterstützen, die in den Niedersächsischen Landtag eingebracht werden soll. Der Petitionstext ist bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfasst und von vielen Leuten unterzeichnet worden. Die im Petitionstext bezeichneten Leistungen sind nach dem Urteile des Bundesverfassungsgericht nicht mehr aktuell.
Die Forderungen der Petition sind aber nach wie vor aktuell,
weshalb die Petition auch nach wie vor Ende November im Landtag eingebracht werden soll!

Wir bitten Sie deshalb: Unterzeichnen Sie die Petition! Fordern Sie von der Landesregierung die Abschaffung der diskriminierenden Gutscheine!

 Petition bis zum 27.11.2012 unterschreiben! Zum Unterschreiben der Petition hier anklicken.

Alternativ können auch Unterschriften „konventionell“ mit Unterschriftenliste gesammelt werden. Druckt dazu die Petition und die Unterschriftenliste aus und sammelt vor Ort Unterschriften. Die Unterschriftenliste bitte an den Flüchtlingsrat senden
(Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Langer Garten 23B, 31137 Hildesheim).

Petitionstext downloaden: Petition Geld statt Gutscheine

Unterschriftenliste downloaden: Unterschriftenliste


Demonstration (Achtung geänderter Auftaktort!!!):

Bargeld statt Gutscheine für Flüchtlinge

Für Sa., 01.12. ruft das Bündnis gegen das Gutscheinsystem Niedersachsen zu einer Demonstration in Hannover auf. Unter dem Motto “Bargeld statt Gutscheine“ fordert das Bündnis, Leistungen an alle Flüchtlinge in Form von Geld auszuzahlen und sämtliche Sondergesetze, denen Flüchtlinge unterliegen und die es ihnen unmöglich machen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, abzuschaffen.
Die Demo, die von Flüchtlingen und UnterstützerInnen organisiert wird, versteht sich als ein Teil der die bundesweiten Proteste gegen die unmenschlichen Lebensbedingungen von Flüchtlingen und soll auch Ausdruck der Solidarität mit den protestierenden Flüchtlingen in Berlin sein.

Datum: Sa., 1. Dezember 2012, 12.00 Uhr
Ort: Schillerstraße/Andreaestraße (ca. 200m vom Hauptbahnhof, Richtung Schillerdenkmal), Hannover

Aufruf zum download hier:

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Plakat hier

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