Kommunale Reaktionen auf die Bezahlkarte

Die Kritik an der Bezahlkarte, sei sie grundsätzlicher Art oder in ihrer Ausgestaltung, geht bis in Verwaltung und Behörden auf kommunaler und Landesebene. Hier ausgesuchte Stimmen:

  • Neben Thüringen und Rheinland-Pfalz hat auch der Senat der Hansestadt Bremen den auszuzahlenden Bargeldbetrag mit Beschluß vom auf max. € 120,- festgesetzt.
  • Der Lüneburger Stadtrat mit Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch (Grüne) an der Spitze kritisiert die Bezahlkarte für Geflüchtete als „diskriminierend“ und beklagt einen Verstoß gegen die Menschenwürde. So steht es in einer Resolution der Linken, für die es auf der Sitzung des Stadtrates am 28.11.2024 eine Mehrheit gab. Hier eine Abschrift eines Artikels aus der Landeszeitung.
  • Die Stadtveraltung Braunschweig ihrerseits „rechnet mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand“ durch die Einführung der Bezahlkarte. Das geht auf eine Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 27.11.2024 hervor.
  • Rat der Stadt Münster hat mehrheitlich entschieden, keine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen. Damit nutzt die Stadt die „Opt-Out-Regelung“, die (anders als in Niedersachsen) vom Land NRW im Entwurf zum Ausführungsgesetz des AsylbLG vorgesehen ist. Den sehr gelungene Ratsantrag (zur Nachahmung empfohlen!) haben wie euch hier verlinkt, der Beschluss des Rates ist hier dokumentiert.
  • Für die Stadt Freiburg erklärt Ulrich Kirchbach, daß solange das Land Ermessen zur Einführung gestattet, die Stadt nicht beabsichtigt eine Bezahlkarte einzuführen. (Quelle RDL)
  • Und auch Potsdam führt keine Bezahlkarte für Geflüchtete ein. Im Gegenteil: Lt. Tagesspiegel sieht das Ministerium in Brandenburg von einer Weisung ab, da, so ein Sprecher des Ministeriums, „den Kommunen […] ein gesetzlich verankertes Ermessen eingeräumt …sei“.
  • Die Stadt Krefeld beschließt am 17.12.2024, von der opt-out Option des Landes NRW Gebrauch zu machen und die Bezahlkarte nicht einzuführen.
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