Klagen sind unter anderem sinnvoll, wenn durch die Einschränkungen der Bezahlkarte das sparsame Wirtschaften nicht mehr möglich ist:
• weil Anschaffungen mit Ratenzahlung von der Behörde nicht genehmigt werden
• oder Bargeld notwendig ist, um Gebrauchtwaren zu kaufen
• weil bei billigeren Einkaufsmöglichkeiten die Karte nicht akzeptiert wird (z.B. Markt, regionale Shops)
• weil für Kinder die Teilnahme an Ausflügen nicht mehr gewährleistet ist oder Materialgeld nicht mehr erbracht werden kann, da dieses in der Regel den Lehrkräften bar mitgebracht wird
• weil 50 € Bargeld nicht ausreichen und es einen Mehrbedarf an Barleistungen gibt, der von den Sozialbehörden nicht gewährt wird
• weil die Person nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnt und unter massiven Einschränkungen leidet, etwa weil kein Onlineeinkauf und keine Überweisung möglich sind und der Barbetrag reduziert wurde
• weil Überweisungen einzeln bewilligt und die IBAN individuell freigeschaltet werden muss
Es gibt auch weitere Gründe, aus denen eine Klage sinnvoll sein kann. Hier kann in Niedersachsen z.B. die Kanzlei Adam unterstützen.
ProAsyl sucht Kläger:innen fürs Verfahren gegen die Bezahlkarte – einen Steckbrief finden Sie hier
Derzeit erarbeiten wir eine Musterklage, die sie demnächst hier finden werden.