Aktionsseite „Bezahlkarte“

Auf dieser Seite findet ihr Hintergründe, Materialien und nützliche Informationen rund um die Kampagne „Niedersachsen sagt „Nein“ zu einer diskriminierenden Bezahlkarte. Denn die Niedersächsische Landesregierung plant die Umsetzung des Beschlusses Ministerpräsident:innen-Konferenz vom 31.01.2024 zur Einführung einer Bezahlkarte.
Damit will auch Niedersachsen zu Zuständen zurückkehren, wie wir sie mit den Gutscheinen schon einmal hatten (hier ein kleiner Rückblick auf die damalige Kampagne)

Niedersachsen orientiert sich derzeit am Beschluss der Ministerpräsident:innenkonferenz, die sog. „Bezahlkarte“ restriktiv zu gestalten und eine Bargeldauszahlung in Höhe von höchstens 50 € pro Person und Monat zu begrenzen. Überweisungen sind obligatorisch nicht vorgesehen, sondern sollen von den Ausländerbehörden jeweils per white-list freigeschaltet werden. Den Kommunen obliegt zudem die Möglichkeit der Beschränkung auf eine „Einkaufsregion“ bzw. auf bestimmte Unternehmen, bei denen eingekauft werden darf, sowie der Ausschluss bestimmter Waren. Folgt man einem Schreiben des MI zur „Einführung der Bezahlkarte nach dem AsylbLG in Niedersachsen“ vom 25.07.24 plant die Landesregierung die landesweite Einführung nicht vor Okt.

Dazu unsere Stellungnahme: „Bezahlkarte: Ministerpräsidenten votieren für Demütigung und Ausgrenzung von Schutzsuchenden

Hier haben wir euch ein paar Argumente gegen die Bezahlkarte zusammengestellt. (Herzlichen Dank an die Kolleg*innen vom Bayerischen Flüchtlingsrat an dieser Stelle!)

Hinweisen wollen wir aber auch auf die Seite der bundesweiten Kampagne „Asylbewerberleistungsgesetzt abschaffen“ zum Thema „Bezahlkarte“

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  • 1.
    Aktuelle Termine und Veranstaltungen

    Wir bemühen uns, euch hier über kommende Termine und Veranstaltungen zu informieren. Um auf dem laufenden zu bleben, empfiehlt es sich aber auch, der Signal-Gruppe beizutreten.

    QR-Code Signal-Gruppe Bezahlkarte

    Demonstration während der nächsten Plenarwoche im Landtag, am 25. September um 10 Uhr vor dem Landtag in Hannover.

    Das nächste Initiativentreffen vom Flüchtlingsrat NDS gegen die Bezahlkarte findet am 16. September, 19 Uhr online statt. Dafür gibt es einen Verteiler über sw(at)nds-fluerat.org. Meldet euch per E-Mail an, um aufgenommen zu werden. Um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und aktuelle Informationen zu erhalten, tragt euch in den Verteiler ein.

  • 2.
    Unsere aktuelle Petition gegen eine diskriminierende Bezahlkarte

    Unterzeichnet unsere Petition: Niedersachsen sagt “Nein” zur diskriminierenden Bezahlkarte für Geflüchtete

    Ziel ist es, zur Demonstration am 25.09. dem niedersächsischen Landtag mindestens 5.000 Unterschriften zu übergeben, um ein klares Zeichengegen die diskriminerende Bezahlkarte zu setzen.

  • 3.
    Bestellt unsere „Bezahlkarte“ für eure Öffentlichkeitsarbeit

    Da unsere „Bezahlkarte“ im Format A7 (10,5 cm x 7,4 cm) auf großes Interesse gestoßen ist, haben wir diese leicht überarbeitet und in einer großen Auflage nachdrucken lassen. Unter anderem führt der QR-Code nunmehr zu unserer Petition gegen eine diskriminierende Bezahlkarte in Niedersachsen, die ihr hier weiterhin unterzeichnen könnt.

    Gerne können Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen unsere „Bezahlkarte“ unter nds(at)nds-fluerat.org gegen eine kleine Spende bestellen, um sie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort einzusetzen.

    Bild der

  • 4.
    Praktisch werden! Solidarische Tauschaktionen organisieren!

    1. Im Rahmen des landesweiten Initiativentreffens versuchen wir derzeit, niedersächsische Umtausch-Strukturen aufzubauen. Wenn ihr euch über diesen Prozess informieren oder euch daran beteiligen wollt, dann meldet euch gerne unter: sw@nds-fluerat.org

    2. Tauschaktion Hamburg
    Unter dieser Anleitung aus Hamburg können überall Tauschaktionen organisiert werden. Hamburg hat dazu auch eine praktische und mehrsprachige Umtausch-Seite aufgesetzt.

    3. Tauschaktion München
    Auch in München gibt es eine Tauschaktion (mehrsprachige Infos hier und ohne QR-Code hier )

  • 5.
    Klagen gegen die Bezahlkarte!

    Klagen sind unter anderem sinnvoll, wenn durch die Einschränkungen der Bezahlkarte das sparsame Wirtschaften nicht mehr möglich ist:

    • weil Anschaffungen mit Ratenzahlung von der Behörde nicht genehmigt werden
    • oder Bargeld notwendig ist, um Gebrauchtwaren zu kaufen
    • weil bei billigeren Einkaufsmöglichkeiten die Karte nicht akzeptiert wird (z.B. Markt, regionale Shops)
    • weil für Kinder die Teilnahme an Ausflügen nicht mehr gewährleistet ist oder Materialgeld nicht mehr erbracht werden kann, da dieses in der Regel den Lehrkräften bar mitgebracht wird
    • weil 50 € Bargeld nicht ausreichen und es einen Mehrbedarf an Barleistungen gibt, der von den Sozialbehörden nicht gewährt wird
    • weil die Person nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnt und unter massiven Einschränkungen leidet, etwa weil kein Onlineeinkauf und keine Überweisung möglich sind und der Barbetrag reduziert wurde
    • weil Überweisungen einzeln bewilligt und die IBAN individuell freigeschaltet werden muss

    Es gibt auch weitere Gründe, aus denen eine Klage sinnvoll sein kann. Hier kann in Niedersachsen z.B. die Kanzlei Adam unterstützen.

    ProAsyl sucht Kläger:innen fürs Verfahren gegen die Bezahlkarte – einen Steckbrief finden Sie hier

    Derzeit erarbeiten wir eine Musterklage, die sie demnächst hier finden werden.

  • 6.
    Musteranträge an Kommunen, sich nicht an der Ausgabe einer diskriminierenden Bezahlkarte zu beteiligen

    Der Rat der Stadt Aachen sprach sich gegen die Einführung der Bezahlkarte aus, da sie für geflüchtete Menschen mit massiven Nachteilen verbunden ist. Weil die Bezahlkarte mit keinem Konto verknüpft ist, sind beispielsweise Überweisungen nicht möglich.

    Diesem Beispiel sollten viele Kommunen folgen. Einen Musterantrag an eure Kommune findet ihr hier. (oder auf unserer Seite: Niedersachsen sagt “Nein” zur diskriminierenden Bezahlkarte für Geflüchtete)

  • 7.
    (Unsere) Presseerklärungen zur Bezahlkarte
  • 8.
    Juristische Hintergründe zur Bezahlkarte
      1. Bundeseinheitliche Mindeststandards
      2. Beschluss vom 30. Juli 2024, Sozialgericht Nürnberg, (S 11 AY 15/24 ER)
      3. Beschluss vom 30. Juli 2024, Sozialgericht Nürnberg, (S 11 AY 18/24 ER) darin: Alter Bescheid gilt fort (Ausgabe der Karte allein ist kein neuer Bescheid), der individuelle Bedarf muss ermittelt werden, u.a. weil jede:r Leistungsempfänger:innen innerhalb der Abteilungen den Bedarf selber verschieben kann.
      4. Beschluss vom 18. Juli 2024, Sozialgericht Hamburg (S 7 AY 410/24 ER), darin: pauschale Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro für Schutzsuchende ist nicht haltbar, ohne das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden. Individuelle Mehrbedarfe müssen berücksichtigt werden
  • 9.
    Es kann auch anders gehen
      1. U.a. die Hannoveraner Bezahlkarte

        macht deutlich, dass sich der Abbau bürokratischer Hürden und verwaltungstechnischer Unkosten gut auch ohne eine diskriminierende Ausgestaltung der Bezahlkarte erreichen lässt.

      2. Mit dem Modell der diskriminierungsfreien Bezahlkarte haben die Seebrücken Schleswig-Holstein und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein mit Unterstützung des Paritätischen SH, des Vormundschaftsvereins lifeline, des Bündnisses Eine Welt SH, der VerDi, des Frauennetzwerks, der RLC Nord, des AKJS SH und der ZBBS Vorschläge zur Ausgestaltung zu der im April 2024 beschlossenen Bezahlkarte entwickelt, die wir modifiziert auf die hiesigen Bedingungen auch für Niedersachsen empfehlen:
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