Aktionsseite „Bezahlkarte“

Auf dieser Seite findet ihr Materialien rund um die Kampagne „Niedersachsen sagt „Nein“ zu einer diskriminierenden Bezahlkarte. Denn die Niedersächsische Landesregierung plant die Umsetzung des Beschlusses Ministerpräsident:innen-Konferenz vom 31.01.2024 zur Einführung einer Bezahlkarte. Damit will auch Niedersachsen zu Zuständen zurückkehren, wie wir sie mit den Gutscheinen schon einmal hatten (hier ein kleiner Rückblick auf die damalige Kampagne)

Die Niedersächsische Landesregierung hat in Person von Innenministerin Behrens die Bezahlkarte am 16.12.2024 in der LAB Braunschweig eingeführt. Die Bargeldauszahlung soll dann i.d.R. auf höchstens 50 € pro Person und Monat begrenzt und Überweisungen nur per white-list freigeschaltet werden. Ab Februar 2025 soll die Bezahlkarte dann auch in den Kommunen ausgegeben werden.

Die offiziellen Informationen zur Bezahlkarte seitens der Landesregierung finden sie hier.

Ein wesentliches Argument zur Einführung der Bezahlkarte war immer die Verhinderung der Auslandsüberweisungen Geflüchteter. Die DIW-Studie 49 aus 2024 aber belegt: Geflüchtet transferieren weit weniger Geld ins Ausland als andere Migrant:innen und Deutsche : Wir haben sie auch hier in der Rubrik „Aus Presse und Wissenschaft“ verlinkt

Die Kommission für Migration und Teilhabe fragt nach:
Hier die Antwort der Landesregierung auf Fragen zur Bezahlkarte u.a. zur Bargeldbemessung, zur whitelist …) in einer schriftlichen Unterrichtung der Landesregierung zur Bezahlkarte an die Kommission für Migration und Teilhabe  vom 28.11.2024

Diskriminierung und erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand: Behörden weigern sich, die Bezahlkarte einzuführen
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig rechnet mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand. Der Rat der Stadt Lüneburg fordert Nachbesserungen durch die Landesregierung und sowohl der Rat der Stadt Freiburg, der Potsdams als auch der  Rat der Stadt Münster weigert sich, die Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen. Dem Ministerium in Brandenburg zufolge, seien zwingende Vorgaben „nicht zulässig“….. Solche und ähnliche Einlassungen findet ihr in der Rubrik „Kommunale Reaktionen“.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat eine Sonderseite mit FAQ#s zur Bezahlkarte vorgelegt sowie mit Informationen zur Klagekampagne zusammen mit Pro Asyl und bisheriger Rechtsprechung, die wir euch wärmstens an’s Herz legen wollen.

Hier haben wir euch ein paar Argumente gegen die Bezahlkarte zusammengestellt. (Herzlichen Dank an die Kolleg*innen vom Bayerischen Flüchtlingsrat an dieser Stelle!)

Hinweisen wollen wir aber auch auf die Seite der bundesweiten Kampagne „Asylbewerberleistungsgesetzt abschaffen“ zum Thema „Bezahlkarte“

  • Alle öffnen
  • 1.
    Aktuelle Termine und Veranstaltungen

    Wir bemühen uns, euch hier über kommende Termine und Veranstaltungen zu informieren. Um auf dem laufenden zu bleiben, empfiehlt es sich aber auch, der Signal-Gruppe beizutreten.

    QR-Code Signal-Gruppe Bezahlkarte

    • Am 16.12.2024 um 18 Uhr ruft ein breites Bündnis zur Demonstration gegen die Einführung der Bezahlkarte auf den Braunschweiger Altstadtmarkt auf. Innenministerin behrens will an diesem Tag den Startschuß für die Ausgabe der Bezahlkarte in der LAB NI Braunschweig geben. (Infos auf Instagram)

    • Das nächste landesweite Initiativentreffen gegen die Bezahlkarte in Niedersachsen findet am 23. Januar via zoom statt. Den link zum meeting erhaltet ihr nach Anmeldung über die Veranstaltungsseite.

    • Das Hannoveraner Bündnis gegen die Bezahlkarte trifft sich z.B. am 16. Januar um 19 Uhr wieder im UJZ Korn, Kornstr. 28-32

     

  • 2.
    Unsere aktuelle Petition gegen eine diskriminierende Bezahlkarte

    Unterzeichnet unsere Petition: Niedersachsen sagt “Nein” zur diskriminierenden Bezahlkarte für Geflüchtete

    Ziel ist es, zur Demonstration am 25.09. dem niedersächsischen Landtag mindestens 5.000 Unterschriften zu übergeben, um ein klares Zeichengegen die diskriminerende Bezahlkarte zu setzen.

  • 3.
    Bestellt unsere „Bezahlkarte“ für eure Öffentlichkeitsarbeit

    Da unsere „Bezahlkarte“ im Format A7 (10,5 cm x 7,4 cm) auf großes Interesse gestoßen ist, haben wir diese leicht überarbeitet und in einer großen Auflage nachdrucken lassen. Unter anderem führt der QR-Code nunmehr zu unserer Petition gegen eine diskriminierende Bezahlkarte in Niedersachsen, die ihr hier weiterhin unterzeichnen könnt.

    Gerne können Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen unsere „Bezahlkarte“ unter nds(at)nds-fluerat.org gegen eine kleine Spende bestellen, um sie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort einzusetzen.

    Bild der

  • 4.
    Praktisch werden! Solidarische Tauschaktionen organisieren!

    1. Das landesweite Initiativentreffen gegen die diskriminierende Bezahlkarte wird seine Bemühungen, niedersachsenweit den Widerstand gegen die Bezahlkarte zu bündeln und Hilfestellung beim Aufbau von Umtausch-Strukturen leisten am 23.01.2025 via zoom fortsetzen. Ihr seid herzlich eingeladen! Einladung und Anmeldelink findet ihr hier.

    2. Initiativen zum Aufbau von Umtauschaktionen gegen die Bezahlkarte in Niedersachsen gibt es (soweit wir wissen) u.a. inzwischen in Hannover, Oldenburg und Osnabrück, Lüneburg, Göttingen und Braunschweig. Meldet uns gerne weitere Initiativen via sk@nds-fluerat.org.

    3. Tauschaktion Hamburg
    Unter dieser Anleitung aus Hamburg können überall Tauschaktionen organisiert werden. Hamburg hat dazu auch eine praktische und mehrsprachige Umtausch-Seite aufgesetzt.

    4. Tauschaktion München
    Auch in München gibt es eine Tauschaktion (mehrsprachige Infos hier und ohne QR-Code hier )

    5. Tauschaktion Nürnberg
    Und die am 30.09. eröffnete Tauschbörse in Nürnberg stellte ihren Eröffnungsflyer hier online.

    6. Tauschaktion Würzburg
    Sehr erfolgreich startete auch die Umtausch-Inititive in Würzburg. Auf Würzburg-solidarisch kann man deren Arbeit begleiten und Kontakt aufnehmen.

     

  • 5.
    Klagen gegen die Bezahlkarte!

    Klagen sind unter anderem sinnvoll, wenn durch die Einschränkungen der Bezahlkarte das sparsame Wirtschaften nicht mehr möglich ist:

    • weil Anschaffungen mit Ratenzahlung von der Behörde nicht genehmigt werden
    • oder Bargeld notwendig ist, um Gebrauchtwaren zu kaufen
    • weil bei billigeren Einkaufsmöglichkeiten die Karte nicht akzeptiert wird (z.B. Markt, regionale Shops)
    • weil für Kinder die Teilnahme an Ausflügen nicht mehr gewährleistet ist oder Materialgeld nicht mehr erbracht werden kann, da dieses in der Regel den Lehrkräften bar mitgebracht wird
    • weil 50 € Bargeld nicht ausreichen und es einen Mehrbedarf an Barleistungen gibt, der von den Sozialbehörden nicht gewährt wird
    • weil die Person nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnt und unter massiven Einschränkungen leidet, etwa weil kein Onlineeinkauf und keine Überweisung möglich sind und der Barbetrag reduziert wurde
    • weil Überweisungen einzeln bewilligt und die IBAN individuell freigeschaltet werden muss

    Es gibt auch weitere Gründe, aus denen eine Klage sinnvoll sein kann. Hier kann in Niedersachsen z.B. die Kanzlei Adam unterstützen.

    ProAsyl sucht Kläger:innen fürs Verfahren gegen die Bezahlkarte – einen Steckbrief finden Sie hier

    Derzeit erarbeiten wir eine Musterklage, die sie demnächst hier finden werden.

  • 6.
    Musteranträge an Kommunen, sich nicht an der Ausgabe einer diskriminierenden Bezahlkarte zu beteiligen

    Der Rat der Stadt Aachen sprach sich gegen die Einführung der Bezahlkarte aus, da sie für geflüchtete Menschen mit massiven Nachteilen verbunden ist. Weil die Bezahlkarte mit keinem Konto verknüpft ist, sind beispielsweise Überweisungen nicht möglich.

    Diesem Beispiel sollten viele Kommunen folgen. Einen Musterantrag an eure Kommune findet ihr hier. (oder auf unserer Seite: Niedersachsen sagt “Nein” zur diskriminierenden Bezahlkarte für Geflüchtete)

  • 7.
    (Unsere) Presseerklärungen zur Bezahlkarte
  • 8.
    Juristische Hintergründe zur Bezahlkarte
    1. Bundeseinheitliche Mindeststandards
    2. Fünfzig Euro Bargeldguthaben zu starr – Hannover-Position vom Städtetag bestätigt (30.09.2024). Darin: warum der individuelle Mehrbedarf geprüft werden muss.
    3. Beschluss vom 30. Juli 2024, Sozialgericht Nürnberg, (S 11 AY 15/24 ER)
    4. Beschluss vom 30. Juli 2024, Sozialgericht Nürnberg, (S 11 AY 18/24 ER) darin: Alter Bescheid gilt fort (Ausgabe der Karte allein ist kein neuer Bescheid), der individuelle Bedarf muss ermittelt werden, u.a. weil jede:r Leistungsempfänger:innen innerhalb der Abteilungen den Bedarf selber verschieben kann.
    5. Beschluss vom 18. Juli 2024, Sozialgericht Hamburg (S 7 AY 410/24 ER), darin: pauschale Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro für Schutzsuchende ist nicht haltbar, ohne das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden. Individuelle Mehrbedarfe müssen berücksichtigt werden
    6. Staatsanwaltschaft Regenburg urteilt: Kartentausch ist keine Straftat
    7. Über die Auseinandersetung im juristischen Feld bzgl. der Bezahlkarte informieren zudem die Kolleg*innen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte auf ihrer Seite.
    8. Die Bezahlkarte für Geflüchtete verursacht Umsetzungsprobleme, sie hat massive negative Folgen für Betroffene und bedeutet absurde Mehrarbeit für die Verwaltungen. Vielfältige Erfahrungen der ersten Monate zeigen, was passiert, wenn man in Deutschland lebende Menschen von einem regulären Zahlungsverkehr abzuschneiden versucht. PRO ASYL appelliert an die Länder und Kommunen, den Unsinn mit der Bezahlkarte zu stoppen. Denn die Liste der Probleme ist lang – wie die News von Pro Asyl ausführlich erläutern.
  • 9.
    Es kann auch anders gehen
      1. U.a. die Hannoveraner Bezahlkarte

        macht deutlich, dass sich der Abbau bürokratischer Hürden und verwaltungstechnischer Unkosten gut auch ohne eine diskriminierende Ausgestaltung der Bezahlkarte erreichen lässt.

      2. Mit dem Modell der diskriminierungsfreien Bezahlkarte haben die Seebrücken Schleswig-Holstein und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein mit Unterstützung des Paritätischen SH, des Vormundschaftsvereins lifeline, des Bündnisses Eine Welt SH, der VerDi, des Frauennetzwerks, der RLC Nord, des AKJS SH und der ZBBS Vorschläge zur Ausgestaltung zu der im April 2024 beschlossenen Bezahlkarte entwickelt, die wir modifiziert auf die hiesigen Bedingungen auch für Niedersachsen empfehlen:
  • 10.
    Kommunale Reaktionen auf die Bezahlkarte

    Die Kritik an der Bezahlkarte, sei sie grundsätzlicher Art oder in ihrer Ausgestaltung, geht bis in Verwaltung und Behörden auf kommunaler und Landesebene. Hier ausgesuchte Stimmen:

    • Neben Thüringen und Rheinland-Pfalz hat auch der Senat der Hansestadt Bremen den auszuzahlenden Bargeldbetrag mit Beschluß vom auf max. € 120,- festgesetzt.
    • Der Lüneburger Stadtrat mit Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch (Grüne) an der Spitze kritisiert die Bezahlkarte für Geflüchtete als „diskriminierend“ und beklagt einen Verstoß gegen die Menschenwürde. So steht es in einer Resolution der Linken, für die es auf der Sitzung des Stadtrates am 28.11.2024 eine Mehrheit gab. Hier eine Abschrift eines Artikels aus der Landeszeitung.
    • Die Stadtveraltung Braunschweig ihrerseits „rechnet mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand“ durch die Einführung der Bezahlkarte. Das geht auf eine Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 27.11.2024 hervor.
    • Rat der Stadt Münster hat mehrheitlich entschieden, keine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen. Damit nutzt die Stadt die „Opt-Out-Regelung“, die (anders als in Niedersachsen) vom Land NRW im Entwurf zum Ausführungsgesetz des AsylbLG vorgesehen ist. Den sehr gelungene Ratsantrag (zur Nachahmung empfohlen!) haben wie euch hier verlinkt, der Beschluss des Rates ist hier dokumentiert.
    • Für die Stadt Freiburg erklärt Ulrich Kirchbach, daß solange das Land Ermessen zur Einführung gestattet, die Stadt nicht beabsichtigt eine Bezahlkarte einzuführen. (Quelle RDL)
    • Und auch Potsdam führt keine Bezahlkarte für Geflüchtete ein. Im Gegenteil: Lt. Tagesspiegel sieht das Ministerium in Brandenburg von einer Weisung ab, da, so ein Sprecher des Ministeriums, „den Kommunen […] ein gesetzlich verankertes Ermessen eingeräumt …sei“.
    • Die Stadt Krefeld beschließt am 17.12.2024, von der opt-out Option des Landes NRW Gebrauch zu machen und die Bezahlkarte nicht einzuführen.
  • 11.
    Presse und wissenschaftliche Beiträge

    Verzeiht, wenn wir euch hier kein vollständiges Pressearchiv bieten können. Aus Kapazitätsgründen können wir Euch hier nur ausgesuchte Materialien zur Verfügung stellen. Gerne könnt ihr uns aber von euch als zentral eingeschätzte Texte zukommen lassen.

    • Dass die Mär von den Auslandsüberweisungen Geflüchteter im Kern rassistisch ist, wird deutlch, wenn mensch sich überlegt, von welchen knappen Mitteln sch eine geflüchtete Person eine geringe Unterstützung für Familienangehörge im Herkunftsland abzweigen muss. Der DIW Wochenbericht (49/2024) legt hier Zahlen zur Belanglosigkeit dieser Scheindebatte nach: „Geflüchtete senden seltener Geld ins Ausland als andere Migrant*innen“ (auch hier im Spiegel besprochen.
    • Zeit-online recherchierte am 05.12.2024 interne E-Mails und titeln: „Wie die Bezahlkarte Geflüchtete einschränken soll.“ Danach haben Bund und Länder die Bezahlkarte für Geflüchtete bewusst limitierend gestaltet. Rechtliche Unklarheiten wurden ignoriert.
    • Unter dem Titel „Wie Visa und Mastercard mit der Bezahlkarte Geld machen“ problematisiert Michael Findeisen im Interview mit Katharina Schoenes in der Zeitschrift Jacobin: „Solche Karten, auf denen ein fester Betrag gespeichert ist, drückt man nicht geschäftsfähigen Kindern in die Hände, die allein in den Urlaub fahren oder Personen, von denen man glaubt, sie können nicht mit Geld umgehen. Dieser Paternalismus und dieses schikanöse Element ist auch der ideologische Treiber der Bezahlkarte für Geflüchtete.“ Ihr Fazit: Profiteure sind „Zahlungsinstitute, die mit dem »Prepaid-Verband« eine eigene Interessenvertretung haben, und dahinter Visa und Mastercard. Sie wollen den ganzen Zahlungsverkehrsmarkt kontrollieren und auch das kontolose Prekariat als Kundinnen und Kunden unter ihre Fittiche nehmen“.
    • In „Migazin“ vom 08.12.2024 gibt Prof. Dr. Franz Hamburger zu bedenken: „Die Bezahlkarte ist nicht nur für die Betroffenen eine Belastung und weitere Kränkung. Sie ist auch wirkungslos im verbohrten Abwehrkampf gegen die hier Zuflucht suchenden Menschen. Schließlich ist sie, auch wenn sie in vielen Fällen nur ein Tropfen auf einen heißen Stein ist, ein Mittel geradezu gegen die Entwicklung armer Länder und gegen den Abbau von Fluchtursachen. Sie sollte von den Ländern, die für ihre Ausgestaltung verantwortlich sind, unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden.“
    • Trotz allem ließ es sich die Landesregierung nicht nehmen, mit der Verteilung der Bezahlkarte am 16.12.2024 in Brauscnschweig – zuerst für alleinreisende Männer und Frauen – zu beginnen (NDR). In den Kommunen soll die Verteilung im Februar starten.

     

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