Anliegend übersende ich die Rede von Innenminister Schünemann im Landtag zum Thema Härtefallkommission. Bemerkenswert ist die Ankündigung des Ministers, die Satzung der HFK in folgenden Punkten zu ändern:
- Verzicht auf „Sippenhaft“ für Familienangehörige bei Vorliegen eines Nichtannahmegrundes für ein Familienmitglied,
- der Wegfall des Nichtannahmegrundes eins bestehenden Erteilungsverbots (§ 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 1 AufenthG) und
- 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder entscheidet (und nicht mindestens sechs von acht Mitgliedern)
Neu ist die Ankündigung unter 2). Sie besagt, dass Personen, die nach § 30, Abs. 3 AsylVfG als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurden und daher gemäß § 10 Abs. 3 AufenthG keine Aufenthaltserlaubnis erhalten dürfen, ebenso als Härtefälle anerkannt werden können wie Personen, die in der Vergangenheit ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurden.
So erfreulich diese Ankündigung ist, bleibt der Innenminister insgesamt doch weit hinter unseren Forderungen zurück (siehe hier)
Hinsichtlich der Ergebnisse der Prüfung durch die Härtefallkommission hält Niedersachsen weiterhin den Negativrekord im Bundesgebiet: Von 122 Eingaben wurden in Niedersachsen bislang nur 19 in der Kommission behandelt. Nach der Prüfung richtete die Härtefallkommission 12 Härtefallersuchen an den Innenminister, der drei dieser Ersuchen ablehnte. Lediglich in 9 Fällen für insgesamt 34 Personen wurden – befristete – Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Kein Bundesland hat die Härtefallregelung restriktiver angewendet. Angesichts dieser Zahlen fällt es dem niedersächsischen Innenminister nicht schwer, einer Entfristung der bis Ende 2009 befristeten – Härtefallregelung zuzustimmen.
gez. Kai Weber
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