Ein Positionspapier des UNHCR (pdf) zur ßberstellung von Flüchtlingen nach Griechenland im Rahmen des Dublin II-Abkommens.
Die zentrale Aussage der UNHCR-Position lautet: „Im Lichte der Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, den Zugang zu fairen und effizienten Asylverfahren auch in Fällen, in denen die Dublin-II-Verordnung zur Anwendung kommt, sicherzustellen, empfiehlt UNHCR den Regierungen, bis auf Weiteres von der ßberstellung von Asylsuchenden nach Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung abzusehen. UNHCR rät den Regierungen, Artikel 3 Absatz 2 Dublin-IIVerordnung anzuwenden, der es Staaten ermöglicht, einen gestellten Asylantrag auch dann zu prüfen, wenn sie nach den in der Dublin-II-Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig sind.“
gez. Timmo Scherenberg
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...
1 Gedanke zu „UNHCR zur Rücküberstellung nach Griechenland nach der Dublin II Verordnung“