Flüchtlingsrat fordert sofortigen Abschiebungsstopp für langjährig Geduldete //Â Teileinigung der Innenminister ist noch keine Lösung // Koalitionskompromiss darf nicht zerredet werden
Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass die Innenminster für bestimmte Gruppen von Geduldeten sofort “ und nicht erst im Rahmen einer Gesetzesänderung zum Zuwanderungsgesetz im nächsten Jahr “ eine Bleiberechtsregelung beschlossen haben. Die Teileinigung der Innenminister zur Erteilung eines Bleiberechts für langjährig Geduldete mit Arbeit fällt jedoch weit hinter den Koalitionskompromiss zurück… und ist noch keine Lösung des Problems. Bei rund 200.000 Geduldeten bundesweit ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für 20.000 Flüchtlinge über den Beschluss der Innenminister nur als ein erster Schritt zu betrachten. Die von der Innenministerkonferenz beschlossene ßbergangsfrist zur Arbeitsplatzsuche für geduldete Flüchtlinge ohne Arbeit bis zum 30. September 2007 muss daher entsprechend dem Koalitionskompromiss im Rahmen einer Gesetzesänderung zum Zuwanderungsgesetz (voraussichtlich im Frühjahr 2007) auf mindestens zwei Jahre verlängert werden. Dabei ist es wichtig, dass die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung für die Arbeitssuche erhalten: Einen Flüchtling mit einer auf drei oder sechs Monate befristeten Duldung will kaum ein Arbeitgeber einstellen.
Den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann fordern wir auf, bis zu einer gesetzlichen Regelung alle Abschiebungen von Flüchtlingen auszusetzen, die sechs bzw. acht Jahre in Deutschland leben. Zumindest muss er die von den Innenministern selbst gesetzte Frist bis zum 30. September 2007 einhalten. Es darf nicht sein, dass in Niedersachsen “ wie zuletzt noch in der letzten Woche “ Flüchtlinge abgeschoben werden, die von der Bleiberechtsregelung profitieren könnten.
Das Gerede des niedersächsischen Innenministers von einer angeblichen „Einwanderung in die Sozialkassen“ entbehrt jeder empirischen Grundlage. Fakt ist, dass Migranten/innen in Deutschland erheblich mehr Steuern und Abgaben zahlen als Transferleistungen erhalten. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass dies für Flüchtlinge anders sein sollte, wenn man ihnen endlich eine Arbeitserlaubnis erteilte. Im ßbrigen ist die Erteilung eines Aufenthaltsrechts für Menschen, die seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland leben und hier ihren Lebensmittelpunkt haben, eine Frage des menschlichen Anstands.
gez. Kai Weber
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne bei Ihnen eine Frage über das Aufenthaltsrecht in Deutschland stellen, mit der Bitte mir evtl. bei dieser Angelegenheit behilflich zu sein.
Ich komme aus dem Irak und wohne seit 2001 mit einem Aufenthaltsrecht nach § 51 in Deutschland. Am 15.07.2004 wurde der Aufenthalt widerrufen, und nach dem Gerichtsurteil am 01.06.2005 wurde der Widerruf rechtskräftig. Ich könnte während dieser Zeit ohne Unterbrechung Pflichtbeiträge an die Rentenkasse zahlen. Im Oktober 2006 wurde mir ein Studiumsplatz zur Annerkennung meiner irakischen Qualifikation “ Tierarzt“ gegeben, und dem entsprechend wurde mir ein Studiumsaufenthalt erteilt. Leider aus finanzielen Gründen musste ich das Studium unterbrechen und habe dann das Ausländerbüro rechtzeitig informiert. Am Freitag 09.02.2007 hatte ich ein Gespräch mit dem Ausländerbüro und dort habe ich erfahren, dass mir eine Duldung erteilt wird.
Und nun zu meiner Frage: Ist es mir noch möglich ein Bleiberecht hier in Deutschland zu bekommen, bzw. welche Vorraussetzungen muss ich noch erfüllen, damit ich in der Bundesrepublik Deutschland weiter Leben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Zeyad Abdelsame
Zille Str. 10
26127 Oldenburg
Tel: 017624265779
Mail: a-abdelsame@t-online.de
Kurze Info: Hab deine Anfrage weitergeleitet, ich denke ich kürze wird sich mit ihnen jemand in Kontakt setzten. Hoffentlich gibt es da Möglichkeiten!
Liebe Grüsse
Tim