Wie der in der Thüringischen Landeszeitung erschienende Meldung zu entnehmen ist, kippt Thüringen die Gutscheinpraxis unter Verweis auf die jüngste Entscheidung des BVerfGs: Die Aufsplitterung des Warenkorbs in kleine Einzelleistungen mache keinen Sinn mehr.
Niedersachsen hält dagegen bekanntlich auch weiterhin an der diskriminierenden Gutscheinpraxis für Flüchtlinge fest…
gez. Kai Weber
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