Bilanz der gesetzlichen Bleiberechtsregelung

Anbei die Auswertung der Antwort auf die Kleine Anfrage 16/8137 der Linken zur Bilanz der gesetzlichen Bleiberechtsregelung, Stand 31.12.2007.
Insgesamt sind die Zahlen mit einiger Vorsicht zu genießen, da nicht ganz klar ist, ob Anträge nach §23.1, die bis zum 30.09.2007 nicht bearbeitet waren, in die Zahlen mit hineinzählen und wenn ja, wie. Einzig die Zahlen aus Hessen und NRW legen dies nahe, da die Zahl der erteilten AEs die der Anträge bei weitem übersteigt.

In der Tendenz bleibt festzustellen, dass die Länder, die schon bei der IMK-Regelung durch schlechte Bearbeitungszahlen und hohe Ablehnungszahlen geglänzt hatten, dies jetzt auch wieder tun.

So hat das Saarland erst 11% der Anträge überhaupt bearbeitet, Sachsen-Anhalt 21%, Berlin (24%) und Hamburg (27%) folgen auf den weitern Plätzen der schlechten Bearbeitungszeiten, wobei sich die beiden letztgenannten auch dadurch auszeichnen, dass von den bislang bearbeiteten Anträgen rund die Hälfte Ablehnungen waren.

Insgesamt sind die Zahlen eher enttäuschend (bislang 11.267 erteilte AEs und wahrscheinlich noch eine Handvoll weitere in Thüringen, wo man offensichtlich nicht in der Lage ist, Statistik zu führen). Der sehr umstrittene §104b scheint überhaupt nicht angenommen zu werden (3 erteilte AEs), was ja aber auch nicht anders erwartet worden war.

Hier noch die Tabelle als pdf.

gez. Timmo Scherenberg
Hessischer Flüchtlingsrat

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