Inneres/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Eine sachgerechte Durchführung des Asylverfahrens ist auch bei ehemaligen Kindersoldaten gewährleistet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7691) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/7633). Die Entscheidungsträger beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seien besonders geschult und sensibilisiert. Sie seien daher auch in der Lage, Einzelfälle, wie die der ehemaligen Kindersoldaten, bei denen mit einer eventuellen Reifeverzögerung zu rechnen ist, sachgerecht zu behandeln. Weiter teilt die Regierung mit, dass laut BAMF im Asylverfahren nur extrem selten angegeben wurde, Kindersoldat gewesen zu sein. In Deutschland dürfe es sich nur um wenige Fälle pro Jahr handeln, so die Regierung.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...