Irak – VG München hebt Widerrufsbescheid auf

Das Urteil der 11. Kammer des VG München in einem Widerrufsverfahren eines irakischen Kurden wurde positiv entschieden und der Widerrufsbescheid aufgehoben.In der Begründung heißt es, dass „der gegenüber der internationalen Gemeinschaft auf Lügen gestützte völkerrechtswidrige Krieg der USA mit ihren Koalitionstruppen den Irak in einen gesellschaftlich völlig destablisierten Zustand versetzt hat“, der schlimmer ist als unter Saddam. „Davon sind auch die Kurden im Nordirak betroffen, weil dort die Sicherheitslage offensichtlich nicht so viel besser ist, um eine asylrelevante Verfolgungsdichte abzulehen.“


„Aufgrund dieser Verhältnisse ist dem Kläger eine Rückkehr in den Irak nicht zumutbar. Eine innerstaatliche Fluchtalternative ist nicht eröffnet. … Insbesondere in Anbetracht der Schwere der zu befürchtenden ßbergriffe kann es einem besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage eines irakischen Asylbewerbers aus Deutschland nach Abwägung oben genannter Umstände nicht zugemutet werden, in den Irak zurückzukehren.“

Das ist das erste Urteil, das nicht nach Sunniten und Schiiten unterscheidet, und vor allem auch erstmals eine nicht-staatliche und staatliche Verfolgung für den Nordirak annimmt. Begründet wird das mit den Ausführungen im Lagebericht.

Auch die 1. Kammer des VG München hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie zumindest für Sunniten aus dem Zentralirak positive entscheiden.

Das läßt zumindest ein bißchen hoffen, auch wenn das Urteil natürlich noch nicht rechtskräftig ist.

Leider sind für Asylverfahren für Iraker diese Kammern künftig nicht mehr zuständig, sondern nur noch die 3., 4. und 16. Kammer.

Viele Grüße

Angelika Lex, Rechtsanwältin

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