Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verweigert Transparenz

Klage von PRO ASYL nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird verhandelt
PRO ASYL: Geheimniskrämerei ist demokratiefeindlich

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weigert sich, PRO ASYL Einblick zu gewähren in die Dienstanweisungen und Herkunftsländerleitsätze. PRO ASYL hat deswegen gegen das BAMF unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Klage erhoben, die am 22. Januar 2008 um 13 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Ansbach verhandelt wird.

PRO ASYL will mit der Klage das BAMF zu mehr Transparenz in seiner Entscheidungspraxis zwingen. Die verlangten Informationen sind Grundlage der Entscheidungen im Asylverfahren. In den Dienstanweisungen werden Verfahrensfragen geregelt, wie Zuständigkeiten und Berichtspflichten, die Befassung von Sonderbeauftragten, Vorgaben der Amtsleitung etc. Die Herkunftsländerleitsätze stellen die Situation in den Fluchtländern dar. Sie enthalten Einschätzungen zur politischen und vor allem menschenrechtlichen Situation, zur Sicherheits- oder Versorgungslage und sind Grundlage der asylrechtlichen Entscheidung.

Das Anfang 2006 eingeführte Informationsfreiheitsgesetz gibt allen Bürgern das Recht auf freien Zugang zu Informationen der Bundesbehörden. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, dem Bürger transparent zu machen, wie Entscheidungen der Behörden entstehen und welche Ziele damit verfolgt werden. Damit soll für jedermann die Basis dafür geschaffen werden, sich in den politischen Prozess einzubringen und Kontrolle gegenüber staatlichen Einrichtungen auszuüben (Gesetzesbegründung, BT-Drs. 15/4493). Der Auskunftsanspruch braucht weder begründet zu werden noch müssen berechtigte Interessen an der Information nachgewiesen werden.

Die geforderte Offenlegung der Informationen könnte die Qualität der Asylentscheidungen steigern. So könnten etwa Fehleinschätzungen der Menschenrechtssituation schneller behoben werden. Die unzutreffende Bewertung der Verfolgungssituation in Birma im Jahr 2007, die PRO ASYL nach einer aufwendigen Recherche ermitteln konnte, hätte bei mehr Transparenz wesentlich früher gestoppt werden können. Monatelang hagelte es Ablehnungen für Burmesen – Fehlentscheidungen, die zu unnötigen Klagen führten.

Das BAMF verweigert sich der Kontrolle durch die demokratische ßffentlichkeit und lehnt die Herausgabe der Informationen mit der Begründung ab, sämtliche Dienstanweisungen und Herkunftsländerleitsätze seien „Verschlusssachen“. Zu solchen wurden sie jedoch erst durch das BAMF selbst gemacht.

Das Informationsfreiheitsgesetz sieht zwar Ausnahmen vom Informationsanspruch vor, wenn eine Information als Verschlusssache der Geheimhaltung unterliegt. Das BAMF allerdings hat die Ausnahme zum Regelfall gemacht, indem es alle herausverlangten Informationen zur Verschlusssache erklärt hat – unabhängig davon, ob es in der Dienstanweisung nur um Verwaltungsvorgaben oder um eventuell problematische Aussagen über andere Länder geht . Eine mögliche Differenzierung zwischen einem Veröffentlichungsinteresse wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen einerseits und diplomatischer Rücksichtnahme bei weniger gravierenden Problemlagen andererseits wird nicht einmal erwogen.

Das BAMF hält seine gesamte Tätigkeit für geheimhaltungsbedürftig – eine demokratiefeindliche Haltung, die mit der Zielsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht in Einklang steht.

gez. Marei Pelzer
Referentin

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