Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Ausländische Bildungsnachweise wie Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplome können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einem niedersächsischen Schulabschluss gleichgestellt werden. Außerdem können berufliche Erstausbildungen in Verbindung mit bestimmten Weiterbildungen in diesen Berufen unter Umständen eine Hochschulzugangsberechtigung für niedersächsische Hochschulen eröffnen.

Mit ausländischen Bildungsnachweisen wie mit Schulzeugnissen, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplomen ist es möglich, in Ausbildungen, Schulen und Hochschulen einzutreten, wenn Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegen, die den für den jeweiligen Bildungsgang vorgeschriebenen Aufnahmevoraussetzungen gleichwertig sind. Einer besonderen Gleichwertigkeitsbescheinigung bedarf es nicht. Die aufnehmenden Bildungseinrichtungen entscheiden im Regelfall in eigener Zuständigkeit.

Weiterführende Lektüre

Flyer zum Thema „Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – was kostet das?“ in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Farsi und Englisch.

Hinweise zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise finden sich auf der Seite des niedersächsischen Kultusministeriums.

Hinweise zur Anerkennung von Bildungsnachweisen und zur Hochschulzugangsberechtigung finden Sie bei der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen.

Spezifische Informationen zur Situation der beruflichen Anerkennung in Niedersachsen finden Sie auf der sehr informativen Seite des IQ-Netzwerkes Niedersachsen.

Ein allgemeines Informationsportal zu Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen hat die Kultusministerkonferenz unter dem Namen anabin eingerichtet.

Weitere infos zum Thema Arbeitsmarktzugang auf der Seite von:

logo_azf3_rgb

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!