Abschiebung in Hildesheim-Familie Ismailov soll gehen

Pressemitteilung – Menschen für Menschen Solidarität & Bleiberecht Hildesheim

Im Fall der Familie Ismailov gibt es Neuigkeiten, die leider nicht gut sind.

Die Eltern Bagaudin und Khadi Ismailow und die beiden älteren Kinder sind 2001 nach Deutschland gekommen, die jüngste Tochter wurde hier geboren. Ihre Schwester Radimkhan ist mehrfach behindert, hat Hörschäden und leidet unter Wahrnehmungsstörungen. Bruder Amir geht auf eine Realschule, er gilt dort als einer der Klassenbesten. Der Vater arbeitet als Tischler.

Der Asylantrag der Familie wurde 2003 abgelehnt. Seitdem, so ein Stadtsprecher, seien die Ismailows „vollziehbar zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet“. Weil sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen seien und die „Aufenthaltsbeendigung durch Täuschungshandlungen verhindert“ hätten, war für Donnerstag,22.11. die Abschiebung der Familie festgesetzt worden.

Diese wurde von der Stadt abgebrochen, weil Vertreter des Flüchtlingsrat zusammen mit unserer Initiative und vielen anderen Menschen, darunter auch 2 Lehrerinnen und die Schulklasse von Amir, am Morgen der Abschiebung gegen selbe protestierten.

Man wolle keine Eskalation und würde deshalb aus „Kulanz“ erst die Beurteilung des Asylnachfolgeantrags der Familie durch das Bundesamt für Migration und Flüchtinge (BAMF) abwarten.

Zu unserem tiefsten Bedauern hat das BAMF nunmehr auch den Nachfolgeantrag abschlägig entschieden, die Familie soll, wenn die neuen Ausreisepapiere vorliegen, man hat seitens der Stadt erneut Kontakt zur russischen Botschaft aufgenommen, abgeschoben werden.

Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat befürchtet aufgrund dieser Maßnahme negative Folgen für Radimkhan, die sich nur in der deutschen Form der Gebärdensprache ausdrücken kann Er befürchtet das sie in autistisches Verhalten verfallen könnte, wenn sie in Russland leben muss. Dieser Einschätzung schließt sich unsere Initiative an. Wir hoffen, daß ein Expertengutachten dies auch belegen wird und entsprechende Beachtung durch die Verantwortlichen erfährt.

Die Begründung der Stadt , die Sache der Familie nicht als Altfall anzuerkennen und ein Bleiberecht zu erteilen, weil der Vater über den Verbleib der Pässe getäuscht habe, betrachten wir als äußerst engherzig und einen weiteren Beweis für die viel zu rigide Handhabung des Bleiberechts in Niedersachsen. Selbst in Bayern ist man an dieser Stelle konzilianter als in Niedersachsen, das dortige Innenministerium wies die Ausländerbehörden an, in solchen Fällen, die vorhandenen Integrationsbemühungen der Betroffenen, positiv wirken zu lassen, auch wenn diese in der Vergangenheit ihre Rückführung verhindert hätten.

Auch der Hinweis seitens der städtischen Ausländerbehörde, die Familie könne den Gefahren des wieder auflebenden Bürgerkriegs in Inguschetien dadurch ausweichen, daß sie sich im übrigen Russland ansiedelt, greift unserer Ansicht nach zu kurz. Menschen aus den nicht europäischen Teilen dieses Landes, zum Beispiel dem Kaukasus, leiden unter einem latenten, bis offenen Rassismus.

Einmal mehr konstatieren wir mit einer gewissen Ohnmacht, daß Menschlichkeit auf diesem Planeten in noch kleineren Mengen vorrätig ist, als Rohöl und ganzoffenkundig als nicht so wertvoll erachtet wird, wie letzteres.

gez. Andreas Vasterling

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