Die Problematik, dass bisher viele zugewanderte junge Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus aufgrund der rechtlichen Regelung bzw. der Behördenpraxis wenn überhaupt nur sehr schwer in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln waren, hat in der Vergangenheit auch viele Fachkräfte der Jugendsozialarbeit belastet.
Durch die neue Bleiberechtsregelung ergeben sich für manche jungen Menschen aus dieser Zielgruppe nun weitere Möglichkeiten der beruflichen Integration.
Daher hat die Ausgabe der „jugendsozialarbeit nord“ aus aktuellem Anlass ein etwas anderes als das gewohnte Erscheinungsbild. Im Artikel „Jugendhilfe versus Ordnungsrecht? – Europäischer Sozialfonds und die Novellierung des Zuwanderungsrechts“, der umfangreicher ausfällt, als Sie es gewohnt sind, beschreiben die Autor/inn/en Dr. Barbara Weiser und Norbert Grehl-Schmitt detailliert die neue Rechtslage.
Wir verbinden mit dieser Darstellung die Hoffnung, dass die im Artikel enthaltenen Informationen und die Hinweise, wo weitere Information und Beratung zu erhalten ist, dazu dienen können, mehr jungen Menschen in Ihren Einrichtungen und Arbeitsfeldern berufliche Perspektiven zu eröffnen.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...