Disko verweigert Besucher wegen Hautfarbe Eintritt

In Bremen wurde einem 29-jährigen Studenten mit dunkler Hautfarbe der Besuch in eine Diskothek verweigert. Vor Gericht bekam der Mann Recht und erhielt 300 Euro Schmerzensgeld. Die Richter sahen in dem Fall einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches zwar seit 2006 „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,des Geschlechts, der Religion […]“ verbietet, doch sieht die Realität meistens anders aus. Immer wieder wird jungen Männer mit Migrationshintergrund oder dunkler Hautfarbe der Zugang zu Diskotheken in Deutschland verweigert. So wurden nach Erfahrungen der Antidiskriminierungsstelle in Hannover „junge Männer mit deutlich erkennbaren Migrationshintergrund bei praktisch allen Diskotheken in Hannover überdurchschnittlich häufig abgewiesen.“

 

Gerichtsurteil AG Bremen: AZ: 25C0278/10

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