Vorschlag von Innenminister Schünemann unzureichend

Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge nunmehr gesichert? Vorschlag von Schünemann ist unzureichend und lässt viele Fragen offenAls letzter Landesinnenminister hat nun auch Uwe Schünemann seine Fundamental-Opposition gegen eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge aufgegeben und eigene Vorschläge für eine Bleiberechtsnovelle unterbreitet. Aus Sicht des Flüchtlingsrats Niedersachsen gehen diese Vorschläge nicht weit genug und lassen viele Fragen offen:…

1. Wir lehnen den Vorschlag ab, nur Familien mit schulpflichtigen Kindern in eine Bleiberechtsregelung einzubeziehen. Sind Eltern nicht integrationswürdig, weil ihre Kinder erwachsen geworden sind, oder weil sie keine eigenen Kinder bekommen wollten oder bekommen konnten?

2. Die von Innenminister Schünemann vorgeschlagene Trennung der hier aufgewachsenen Jugendlichen von ihren Eltern ist hochproblematisch, da Jugendliche auf Unterstützung und Beistand durch ihre Eltern angewiesen sind. Die Weigerung der Eltern, nach jahrelangen oder gar Jahrzehntelangem Aufenthalt in ihre oft von Krieg und Bürgerkrieg verwüsteten Herkunftsländer zurückzukehren, ist angesichts der hier erreichten Integration mehr als verständlich und geschieht im wohlverstandenen Interesse auch der Kinder, die oftmals das Land gar nicht kennen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Dieses Verhalten der Eltern ist nicht ehrenrührig und darf nicht mit Abschiebung „bestraft“ werden.

3. Es widerspricht dem Sozialstaatsprinzip, diejenigen Flüchtlinge auszuschließen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenslage ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit finanzieren können. Zu denken ist hier vor allem an Kriegsopfer und Traumatisierte, Alte, Kranke und Behinderte.

4. Es ist aus rechtlicher Sicht unsinnig, den bislang vom Arbeitsmarkt weitgehend ausgeschlossenen Flüchtlingen lediglich die Duldung um ein halbes Jahr zu verlängern und an den Bundesarbeitsminister zu appellieren, die Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme zu „lockern“. Eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme kann nur über die Erteilung einer zunächst befristeten Aufenthaltserlaubnis führen. Nur diese sichert den Betroffenen den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Der Grundsatz „fördern und fordern“ muss auch für Flüchtlinge gelten: Angesichts der aktiven Ausgrenzungspolitik in den letzten Jahren gegenüber geduldeten Flüchtlingen bedarf es nachholender Integrationsprogramme, vor allem in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung. Hier muss das Land Niedersachsen die von ihr gestalteten Programme sinnvoll nutzen und auf diesen Bedarf abstimmen.

gez. Norbert Grehl-Schmitt
Vorsitzender

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2 Gedanken zu „Vorschlag von Innenminister Schünemann unzureichend“

  1. Herren Schünenemann soll sich fragen,wenn er überhaupt über genügende IQ verfügen sollte,in welche zeiten er lebt!!?? Sein vorschlag ist nichts weiter als modernen Sklaverei,in dem man die kinder als rosinen aus suchen und der rest rausschmeissen würde!
    Der mann ist wohl verrückt,,solch kurzsichtige figuren gehören weder zu politikersszene noch zu menschen der heutigezeit.

    Rezaiean geduldete asylbewerber seit 2001

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  2. In Zeiten von massenhaft Websitenmüll im Internet eine sehr gut aufgebaute Website, nicht überdimensioniertes Design und sehr gut recher-schierte Hintergrundinformationen.

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