Darf ein Flüchtling Richter/in werden?

Am 1.09.2011 wird über den Fall der Jurastudentin Fatma G.  vor dem BVerwG verhandelt.

Diese floh als kleines Kind mit ihren Eltern und Geschwistern aus der Türkei, weil sie als Yezidin verfolgt wurde. Fatma ist gut in Deutschland integriert und möchte später einmal Richterin werden. Da gibt es nur ein Problem: Nur Deutsche können RichterInnen werden. § 9 Nr. 1 DRiG (Deutsches Richtergesetz) sagt: „In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer … Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist..“

Die türkischen Behörden verleugnen die Staatsangehörigkeit Fatmas, und so wurde der Antrag auf Einbürgerung mit der Begründung abgewiesen, sie habe keine ausländische Identität. Doch ist es zwingend notwendig, eine Identität zu besitzen, um eingebürgert zu werden? Die Stadt Hagen hat nach ihrer Niederlage vor dem OVG Münster  in diesem Fall Revision eingelegt, Rechtsanwalt Hullerum verlangt die Einbürgerung der Jurastudentin.

Der Fall von Fatma ist ja kein Einzelfall, meint Fred Hullerum.Seiner Meinung nach wird der Prozess die Weichen für die Frage stellen, wie Integration in Deutschland künftig verlaufen wird.

Es liegen an:

das Urteil des OVG Münster vom 18.08.2010

die Revisonsbegründung vom 05.01.2011

die Revisionserwiderung vom 16.03.2011

die Pressemitteilung BVerwG

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