Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2006

Flüchtlingsrat fordert ßchtung der Diskriminierung von Flüchtlingen

Anlässlich des von der UNO ausgerufenen Weltflüchtlingstages fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen eine möglichst umfassende ßchtung der Diskriminierung von Flüchtlingen und Migranten/innen. Dazu gehört neben adäquaten gesetzlichen Regelungen und einer ernst gemeinten Antidiskriminierungspolitik auch die Selbstkontrolle insbesondere von öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Kirchen, Verbänden und anderen Organisationen.

· Nach mehreren vergeblichen Anläufen hat die Bundesregierung jetzt endlich ein „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ auf den parlamentarischen Weg gebracht, mit dem die vier …Anti-Diskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Ob das Gesetz allerdings alle politischen Hürden nehmen und wie geplant am 01. August dieses Jahres in Kraft treten wird, ist derzeit ebenso unklar wie die Zustimmung der Europäischen Kommission. Diese ist als „Hüterin der Verträge“ berechtigt, die Umsetzung in nationales Recht vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen, und hat signalisiert, dass sie alle in den Richtlinien genannten Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot eng ausgelegt wissen will. Für problematisch halten wir in diesem Zusammenhang insbesondere die im AGG vorgesehenen Ausnahmen für Religionsgemeinschaften

· Eine ganze Reihe von Sondergesetzen, die für Flüchtlinge in Deutschland gelten, fallen nicht unter das staatliche Diskriminierungsverbot: Gesetzliche Arbeitseinschränkungen oder Ausbildungsverbote, die sogenannte „Residenzpflicht“, die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in Lagern oder die Gewährung öffentlicher Unterstützung durch Sachleistungen können nicht mit Hilfe des geplanten AGG angegriffen werden. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert, dass auch diese Formen der behördlichen Diskriminierung endlich beseitigt werden, und appelliert an die Landesregierung, die bestehenden Ermessensspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten auf Landesebene zu Gunsten der Flüchtlinge zu nutzen, um Diskriminierung zu vermeiden. Wenn etwa ein Flüchtling demnächst nicht mehr bei der Arbeitssuche mit der Begründung abgelehnt werden kann, er sei schwarz, dann aber die Arbeit dennoch nicht antreten darf, da die Behörde ihm die Arbeitserlaubnis verweigert, droht die Intention der Richtlinien konterkariert zu werden.

· Auch öffentliche Einrichtungen, Vereine, Kirchen, Verbände und andere Organisationen sind aufgerufen, ihr eigenes Handeln kritisch zu überprüfen und mit gutem Beispiel voran zu gehen. So ist zum Beispiel von den Kirchen und kirchlichen Verbänden zu erwarten, dass sie von der im AGG geplanten Ausnahmeregelung möglichst keinen Gebrauch machen und “ etwa bei der Einstellung von Hausmeister/innen in einer Schule oder Sozialarbeiter/innen in einer Beratungsstelle “ nicht die Konfession zum Kriterium erheben.

gez. Gernot Eisermann

Hinweis:

Flüchtlinge erleben vielfältigen Arten von Diskriminierung, die von Anfeindungen durch Mitbürger und Benachteiligung bei der Arbeits- oder Wohnungssuche bis zu behördlicher Sonderbehandlung reichen. Die gemeinsam mit Pro Asyl herausgegebene Dokumentation „Schutz vor Diskriminierung? Beiträge zur Debatte über die Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien der EU“ kann über die Geschäftsstelle des niedersächsischen Flüchtlingsrats zum Preis von 4 Euro bestellt werden.

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