Nur eines an der anstehenden Reform des verfassungswidrigen AsylbLG scheint klar: das bürokratische Monster Bildungspaket für Kinder kommt ins AsylbLG. Die Mehrzahl der Länder und Kommunen stellen schon jetzt nach § 6 AsylbLG Geld- und Sachleistungen(!) des Bildungspakets auch in den ersten vier Jahren des Leistungsbezugs bereit. Auch das BMAS legt dies nahe.
Das Problem: Flüchtlinge, Bildungseinrichtungen und Behörden sind – wie bei deutschen Kindern – von der Antragsbearbeitung komplett überfordert. Sachleistungen sind ein bürokratischer Irrsinn – erst recht beim BiIdungspaket! Niedersachsen und Rh-Pfalz bewilligen das Bildungspaket für Asylbewerberkind sogar ausschließlich nur als Sachleistung!
Schlimmer noch: Die Ausgliederung des „Bildungspakets“ aus den Regelbedarfssätzen für Kinder wird der Bundesregierung im Ergebnis wie bereits bei ALG2 dabei helfen, die AsylbLG-Leistungssätze für Kinder niedriger zu berechnen.
Mehr dazu:
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=526
Um Missverständnisse zu vermeiden: Es ist trotzdem sinnvoll, für Kinder/Jugendliche, die Leistungen nach §3 AsylbLG erhalten, Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu stellen!
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...