Der Kreistag des Landkreises Göttingen hat in seiner Sitzung am 4. Oktober 2007 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abgelehnt, seinen Beschluss vom 9. Mai zurückzunehmen, in dem die Abschaffung des Wertgutscheinsystems für Flüchtlinge beschlossen worden war. Flüchtlinge sollten künftig die ihnen zustehenden Leistungen in Bargeld erhalten. Landrat Schermann scheiterte mit seinem politisch motivierten Ansinnen, die Mehrheit der Abgeordneten davon zu überzeugen, die damalige Entscheidung sei rechtswidrig gewesen.
Vielmehr wurde durch einen mit der gleichen Stimmenverteilung verabschiedeten Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bekräftigt, dass man sich von der Argumentation des Niedersächsischen Innenministeriums nicht ins Bockshorn jagen lässt: Dieses beharrte in einem Schreiben vom 8. August auf dem in §3 Abs. 2 AsylbLG formulierten Vorrang der Sachleistung, welcher jedoch durch den Beschluss vom 9. Mai substantiell gar nicht in Zweifel gezogen wurde. Denn auch bei Wertgutscheinen handelt es sich nicht um Sachleistungen, sondern, wie bei Bargeld auch, um eine der von der Gesetzgeberin vorgesehenen Alternativleistungsformen.
Die Gutscheingruppe begrüßt die Entscheidung des Kreistages, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das gleiche Anliegen Anfang Juli im Rat der Stadt Göttingen an den Stimmen der SPD gescheitert war.
Das Niedersächsische Innenministerium hatte zuvor angekündigt, den Beschluss vom 9. Mai kommunalaufsichtlich zu beanstanden. Voraussichtlich wird der Kreistag diese Maßnahme seinerseits gerichtlich anfechten.
Flüchtlinge in Göttingen bleiben trotz des Beschlusses bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage der schikanösen und diskriminierenden Gutscheinpraxis ausgeliefert.
Gutscheingruppe Göttingen
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