Der vorübergehende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine mit ukrainischem Pass sowie deren enge Familienangehörige wurde bis zum 4. März 2026 verlängert. Somit besteht für ukrainische Staatsangehörige derzeit kein dringender Handlungsbedarf. Ob die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nach dem 04.03.2026 weiter verlängert werden kann, bleibt abzuwarten. Es ist darum sicher sinnvoll, sich schon jetzt mit den weiteren Möglichkeiten für eine Bleibeperspektive auseinanderzusetzen.
Allerdings endet für aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige, die nur einen befristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine besaßen, die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG mit Ablauf des 4. März 2025. Für diese Menschen, deren Aufenthalt nach § 24 AufenthG am 4. März 2025 endet, ist es dringend erforderlich, vor dem 4. März 2025 einen alternativen Aufenthaltstitel zu beantragen oder andere rechtliche Möglichkeiten für einen Verbleib in Deutschland zu prüfen. In Frage kommen z.B. Aufenthaltserlaubnisse oder Duldungen zum Zweck von Ausbildung, Beschäftigung oder Studium.
Der Flüchtlingsrat hat deshalb im Rahmen seines Arbeitsmarktprojektes „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“ eine Übersicht erstellt, um darzustellen, welche Aufenthaltstitel möglicherweise beantragt werden können, wenn man als Drittstaatsangehörige:r entweder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzt, die am 4. März 2025 ausläuft oder man bereits eine Duldung erhalten hat. Weiterhin werden in der Übersicht für aus der Ukraine geflohene Menschen, deren Schutzstatus weiter besteht und deren Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bis zum 4. März 2026 gültig ist, mögliche Aufenthaltsperspektiven dargestellt, die sich an eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG anschließen können.
Die Darstellung stellt lediglich eine Übersicht dar. Bitte prüfen Sie individuell, welche Titel für Sie infrage kommen. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Beratungsstellen oder Fachanwalt*innen für Migrationsrecht.
Aufenthaltsperspektiven Geflüchtete aus Ukraine, Stand 26.02.2025
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