Weibliche Genitalverstümmelung im Asylverfahren – Onlineveranstaltung

Datum/Zeit
24.10.2024
17:00 - 19:00 Uhr


Im Rahmen des Landesprojektes Elikia zur Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung/Beschneidung (FGM/C) in Niedersachsen wird es am 24. Oktober 2024 eine Onlineveranstaltung mit der Rechtsanwältin Claire Deery zu asylrechtlichen Aspekten geben.

Online-Veranstaltung
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) im Asylverfahren

Weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung (FGM/C) ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und wird zu den geschlechtsspezifischen Verfolgungsgründen (§3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, i. V. m. § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG) gezählt. FGM/C kann daher ein Anerkennungsgrund sein. Dies gilt insbesondere, wenn Mädchen und Frauen im Herkunftsland von Beschneidung bedroht sind. 
In dem Vortrag von RAin Claire Deery wird es  um die »Schnittstelle« Aslyverfahren und FGM/C gehen sowie um die Hürden, die das Verfahren für Betroffene aufweist, anhand von aktueller Rechtsprechung und Fragen auch rund um die ärztlichen Stellungnahmen.
Weitere Hinweise gibt es beim Projekt Elikia von baobab
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