Juristische Hintergründe zur Bezahlkarte

  1. Bundeseinheitliche Mindeststandards
  2. Fünfzig Euro Bargeldguthaben zu starr – Hannover-Position vom Städtetag bestätigt (30.09.2024). Darin: warum der individuelle Mehrbedarf geprüft werden muss.
  3. Beschluss vom 30. Juli 2024, Sozialgericht Nürnberg, (S 11 AY 15/24 ER)
  4. Beschluss vom 30. Juli 2024, Sozialgericht Nürnberg, (S 11 AY 18/24 ER) darin: Alter Bescheid gilt fort (Ausgabe der Karte allein ist kein neuer Bescheid), der individuelle Bedarf muss ermittelt werden, u.a. weil jede:r Leistungsempfänger:innen innerhalb der Abteilungen den Bedarf selber verschieben kann.
  5. Beschluss vom 18. Juli 2024, Sozialgericht Hamburg (S 7 AY 410/24 ER), darin: pauschale Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro für Schutzsuchende ist nicht haltbar, ohne das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden. Individuelle Mehrbedarfe müssen berücksichtigt werden
  6. Staatsanwaltschaft Regenburg urteilt: Kartentausch ist keine Straftat
  7. Über die Auseinandersetung im juristischen Feld bzgl. der Bezahlkarte informieren zudem die Kolleg*innen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte auf ihrer Seite.
  8. Die Bezahlkarte für Geflüchtete verursacht Umsetzungsprobleme, sie hat massive negative Folgen für Betroffene und bedeutet absurde Mehrarbeit für die Verwaltungen. Vielfältige Erfahrungen der ersten Monate zeigen, was passiert, wenn man in Deutschland lebende Menschen von einem regulären Zahlungsverkehr abzuschneiden versucht. PRO ASYL appelliert an die Länder und Kommunen, den Unsinn mit der Bezahlkarte zu stoppen. Denn die Liste der Probleme ist lang – wie die News von Pro Asyl ausführlich erläutern.
Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!