Im Mai 2024 hat das niedersächsische Innenministerium ein Kirchenasyl im Landkreis Uelzen räumen lassen: Ein russischer Kriegsdienstverweigerer und seine Familie wurden im Rahmen des Dublin-Verfahrens aus dem Kirchenasyl geholt, um sie nach Spanien abzuschieben. Dieses Ereignis hat für Verunsicherung bei Kirchen, Geflüchteten und Unterstützer*innen gesorgt.
Auf einer Pressekonferenz im Nachgang hat das verantwortliche Innenministerium Niedersachsen klargestellt, dass dieser Vorgang unter der bestehenden Landesregierung einmalig bleiben soll. Wir sind darüber erleichtert, mussten aber die zweite Auflage überarbeiten, da sie Aussagen enthielt, die vor dem Hintergrund der Ereignisse im Mai so nicht aufrecht erhalten werden konnten.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat die Broschüre „Kirchenasyl in Niedersachsen – Handreichung für Betroffene, Unterstützer:innen und Gemeinden“ in einer dritten Auflage den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Sie finden Sie hier.
Die Broschüre erläutert das in Dublin-Verfahren vorgesehen Dossierverfahren, welches zwischen den Kirchenspitzen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbart worden ist und was es dabei zu beachten gilt. Des weiteren gibt es Erläuterungen zu Kirchenasyl nach abgelehnten Asylverfahren jenseits vom Dublin-Verfahren. Die Broschüre legt Wert auf praxisnahe Tipps zur Umsetzung eines Kirchenasyls. Dazu wird der Weg zum Kirchenasyl inklusive Checkliste dargestellt. Zudem erläutert sie weitere praxisrelevante Themen, wie Strafbarkeit bei Gewährung von Kirchenasyl, Finanzierung, Krankenbehandlung, Kinderbetreuung, etc.
Mitgliedern werden wir die neue Ausgabe als Print-Ausgabe postalisch kostenlos zukommen lassen. Nichtmitglieder können die Broschüre gegen eine Spende beziehen.
Wenden Sie sich hierzu bitte an nds@nds-fluerat.org.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...