Geflüchtete in Neu Tramm fordern menschenwürdige Unterbringung – Petiton an Landkreis Lüchow-Dannenberg und ASB gegen mangelhafte Bedingungen in kommunalem Sammellager

Mit einer Petition haben sich Geflüchtete in Neu Tramm (Landkreis Lüchow-Dannenberg) im April an den Landkreis und die Betreiberorganisation Arbeiter Samariter Bund gewandt. In dieser tragen sie 10 konkrete Forderungen für eine menschenwürdige Unterbringung an die Verantwortlichen heran. Darüber berichtete auch die örtliche Elbe Jeetzel Zeitung.

Denn seit Anfang des Jahres 2024 müssen Geflüchtete in einem neu eröffneten Sammellager in Neu Tramm unter mangelhaften Bedingungen leben: Fehlende Internetverbindung, unzureichende und mangelhafte Versorgung durch Kantinenessen, nur 2 Waschmaschinen für ca. 150 Personen und weitere Missstände wurden von den untergebrachten Personen nun öffentlich gemacht.

In der Petition, die ein Großteil der im Sammellager lebenden Menschen persönlich unterzeichnet hat, heißt es: „Wir hoffen, dass wir die minimalen Bedingungen erhalten, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können“

Unbegründeter Eingriff in die Selbstbestimmung und gesundheitliche Gefahren durch Kantinenessen

In der Regel werden in kommunalen Unterkünften Leistungen für Nahrungsmittel als Geldleistung ausgezahlt, sodass Personen sich selbst versorgen können. Nur wenn es den Umständen nach erforderlich ist, können Sachleistungen auch für Nahrungsmittel erbracht werden. Welche Umstände es in Neu Tramm rechtfertigen, statt Geldleistungen hier Kantinenessen bereitzustellen, ist nicht ersichtlich. Baulich wäre das Einrichten von Küchen in der Unterkunft in Neu Tramm realisierbar.

Das Erbringen von Essen als Sachleistung stellt einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmung und das Privat- und Familienleben der untergebrachten Personen dar. Die Unterbringung in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften kann mehrere Jahre dauern. Das heißt für die Menschen in diesem Zeitraum keine Möglichkeit selbst über die Art ihrer Essensgestaltung zu bestimmen. Die Verfasser*innen der Petition weisen auch auf die gesundheitlichen Folgen insbesondere für erkrankte Personen und Kinder hin.

Unwürdige Unterbringungsbedingungen sind häufig Realität für Geflüchtete

Immer wieder berichten Geflüchtete von menschenunwürdigen Unterbringungsbedingungen, insbesondere in kommunalen Unterkünften. Zwar existieren Mindeststandards zur Unterbringung von Menschen in Flüchtlingsunterkünften. Diese sind jedoch nicht verbindlich. Die Realität sieht für die Menschen in kommunalen Unterkünften oft ganz anders aus. Es bedarf dringend verbindlicher Unterbringungsstandards für die (kommunale) Unterbringung von geflüchteten Menschen.

 

Nachtrag: Am 13.05.2024 fand eine Kundgebung vor dem Kreishaus in Lüchow statt, bei der Flyer zur Situation verteilt wurden.

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