Am 10. April 2024 hat das Europäische Parlament der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zugestimmt. Diese Reform stellt durch verpflichtende Grenzverfahren unter Haftbedingungen – auch für Kinder – sowie gesenkte Standards für sogenannte „sichere Drittstaaten“ und zusätzliche Verschärfungen im Fall von „Krisen“ eine massive Verschlechterung des bisherigen EU-Asylrechts dar. Die beschlossenen Gesetzestexte werden nach letzter Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rat, die sicher ist, voraussichtlich im Mai 2024 in Kraft treten. Sie sehen jedoch einen Umsetzungszeitraum von zwei Jahren vor und finden damit erst ab der zweiten Jahreshälfte 2026 Anwendung. Die Bundesregierung muss bis Ende dieses Jahres einen Umsetzungsplan vorlegen. Hierzu werden auch verschiedenste Gesetzesänderungen gehören müssen.
Wiebke Judith (Pro Asyl) hat für anhand konkreter Fallkonstellationen dargestellt, welche Konsequenzen sich aus der Reform des EU-Asylsystems nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments ab 2026 ergeben. Deutlich wird: Es ist eine massive Verschlechterung des bisherigen EU-Asylrechts – in vielerlei Hinsicht.
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