Am vergangenen Mittwoch haben 14 von 16 Bundesländern (einschließlich Niedersachsen) verkündet, eine gemeinsame Ausschreibung zur sog. „Bezahlkarte“ auf den Weg zu bringen. Ausgeschert sind die Bundesländer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.
Während Bayern offenbar ausschert, um über die Karte eine gezielte Gängelung und Diskriminierung von Asylsuchenden zu betreiben, hat Mecklenburg-Vorpommern erklärt, sich an den Absprachen der 14 Bundesländer orientieren, aber die Karte schneller umsetzen zu wollen: Ab dem 07.02.2024 soll in Mecklenburg-Vorpommern ausgeschrieben werden. Eine Vorinformation wurde schon veröffentlicht und verheißt nichts Gutes, denn augenscheinlich soll die Karte auf vielfache Weise Diskriminierungen ermöglichen. Wörtlich heißt es in der Ankündigung:
„Mit der guthabenbasierten Debit-Kreditkarte sollen Bargeldabhebungen und bargeldlose Zahlungen bundesweit möglich sein, wobei eine regionale Begrenzung des Einsatzes der Karten funktional zu ermöglichen ist. Zudem sind im Hinblick auf die Höhe und Anzahl der Bargeldauszahlungen sowie den bargeldlosen Anwendungskreis funktional Beschränkungen zwingend vorzusehen (Ausschluss bzw. Einschränkung von Onlinekäufen, Überweisungen in das Ausland, Money Transfer Services u.a.). Eine Sperrung der Karten durch die Leistungsbehörden des Landes bzw. der Landkreise und kreisfreien Städte ist zu ermöglichen.“
Vor zehn Jahren hat Rot-Grün die Wahl mit dem Versprechen gewonnen, endlich menschlich mit Geflüchteten umzugehen. Wir wollen die Härten bei den Abschiebungen rausnehmen, wir wollen Sachleistungen und Gutscheine abschaffen, wir wollen den Menschen ihre Würde zurückgeben, hieß es (siehe z.B. Presseerklärung vom 23.09.2014). Es wäre eine Ironie der Geschichte, wenn zehn Jahre später von einer rot-grünen Landesregierung neue Diskriminierungen eingeführt würden.
Die Ampelregierung auf Bundesebene hat bereits eine Verdoppelung der Bezugszeiten für gekürzte Leistungen nach dem AsylbLG von 18 auf 36 Monate beschlossen, obwohl der Gesetzes- und Beratungsdienst des deutschen Bundestages deutlich auf die Verfassungswidrigkeit dieser Gesetzesänderung hingewiesen hat (siehe Gutachten des Gesetzes- und Beratungsdienstes des Bundestags). Die niedersächsische Landesregierung steht nun im Wort, wenigstens die Umsetzung des AsylbLG diskriminierungsfrei zu gestalten. Sie hat in ihrem Koalitionsvertrag verabredet, ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz zu beschließen, ein Teilhabe- und Partizipationsgesetz soll die systematische Einbeziehung von eingewanderten Menschen gewährleisten. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie eine weitere Diskriminierung von Asylsuchenden vermeidet und die Kommunen verpflichtet, die Bezahlkarte nicht als Diskriminierungsinstrument zu nutzen. Dass eine diskriminierungsfreie Nutzung der Bezahlkarte möglich ist, verdeutlicht das Beispiel der Landeshauptstadt Hannover.
Zum Hintergrund siehe: Bezahlkarte ohne Standards – Länder vereinbaren Diskriminierungskonzept
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