Flüchtlingsräte erklären Solidarität mit sieben tunesischen Fischern in Haft

Am 8. August 2007 retten zwei tunesische Fischerboote mit sieben Mann Besatzung 44 MigrantInnen in der Nähe von Lampedusa von einem havarierten Schlauchboot. Unter den MigrantInnen befinden sich ein behindertes Kind und eine Hochschwangere. Sie kommen aus dem Sudan, Somalia, Eritrea und Marokko. Unter ihnen befinden sich potentielle Asylsuchende.

Seit dem 22.August stehen die tunesischen Seeleute wegen Beihilfe zur illegalen Einreise vor Gericht in Agrigento (Sizilien). Ihnen wird vorgeworfen, die 44 MigrantInnen nicht gerettet, sondern geschleust zu haben. Alle Aussagen der Geretteten sprechen dagegen. Die Fischer haben nichts weiter verbrochen, als ihre elementarste Pflicht als Seeleute zu erfüllen: sie haben die Seerechtskonventionen eingehalten, die besagen, dass ein Kommandant verpflichtet ist, Menschen in Seenot zu retten und sie an einen sicheren Ort zu bringen, an dem für die Geretteten u.a. auch der Zugang zum Asylverfahren gewährleistet ist.

Ohne die Intervention der Besatzung der beiden tunesischen Boote ist es wahrscheinlich, dass die 44 Menschen nicht überlebt hätten. Nun riskieren die Retter bis zu 15 Jahren Gefängnis.

Im Hinblick auf den vor dem selben Gericht laufenden Prozess gegen das deutsche humanitäre Schiff Cap Anamur, das im Jahr 2004 37 Menschen aus Seenot gerettet hat, soll mit der geplanten Verurteilung der sieben Tunesier ein Exempel statuiert werden.

Die Flüchtlingsräte in Deutschland solidarisieren sich mit dem Eingreifen der Fischer von der „Mohamed el-Hedi“ und der „Fakhreddine Morthada“ sowie mit allen anderen, die den Mut haben, Menschen trotz drohender Repressionen zu retten.

Sie verwahren sich gegen die Kriminalisierung der Retter und fordern deren sofortige Freilassung und die Einstellung der Verfahren.

Die Flüchtlingsräte fordern die Einhaltung der geltenden Seerechtskonventionen sowie Einsätze zur Rettung von Menschenleben auf See.

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