Stadt Göttingen und Flüchtlingsrat intensivieren Kooperation – Modellprojekt „Wege ins Bleiberecht“ wird neu aufgelegt

Modellprojekt WiB Wie können möglichst viele Menschen mit Duldung ein gesichertes Bleiberecht erhalten? Um systematisch (weitere) Antworten auf diese zentrale Frage zu finden, legen die Stadt Göttingen und der Flüchtlingsrat Niedersachsen ihre Kooperation im Rahmen des Projekts „Wege ins Bleiberecht“ neu auf.

Die Stadt Göttingen und der Flüchtlingsrat wollen ihre Anstrengungen intensivieren, Geflüchteten mit Langzeitduldungen zu einem Aufenthaltsrecht zu verhelfen. Mit dem Modellprojekt „Wege ins Bleiberecht“ setzen sich die Stadt Göttingen, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und die lokalen Beratungsstellen zum Ziel, während der Projektlaufzeit mindestens 30 Prozent der langzeitgeduldeten Zielgruppenpersonen in der Stadt Göttingen durch Beratung und Unterstützung ein Bleiberecht zu verschaffen.

Christian Schmetz, Erster Stadtrat, Stadt Göttingen

Insbesondere zur Umsetzung der Bleiberechtsregelung ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und NGOs wichtig. Daher freuen wir uns auf die weitere Kooperation mit dem Flüchtlingsrat und den lokalen Beratungsstellen. Zumal der von allen Beteiligten gemeinsam entwickelte Ansatz, integrationswillige Langzeitgeduldete auf ihrem Weg zu einem Bleiberecht systematisch zu beraten und zu begleiten, sich bereits bewährt hat und nun optimiert werden kann.“

Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

„Obwohl Langzeitgeduldete längst Teil der Gesellschaft sind, leben sie in permanenter Unsicherheit, da ihnen unentwegt Abschiebung droht – selbst wenn sie arbeiten und für sich selbst sorgen. Deshalb freut es uns besonders, dass die Stadt den Projekteilnehmer:innen zusichert, niemanden von ihnen abzuschieben. Dies schafft Vertrauen und gibt Betroffenen die notwendige Zeit, um die Voraussetzungen für eine der Bleiberechtsregelungen zu erfüllen.“

Während die Projektparnter:innen ihren Schwerpunkt im ersten Projektjahr auf alle geduldeten Personen legen, die seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Duldung sind, werden sie sich im zweiten Projektjahr zusätzlich denjenigen Geduldeten zuwenden, die sich am 01. November 2024 seit mindestens fünf Jahren im Bundesgebiet aufhalten und im Besitz einer Duldung sind.

Die Projektpartner*innen wollen durch eine niedrigschwellige Ansprache der Langzeitgeduldeten, der Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Trägern und durch regelmäßige Austauschrunden die Nutzung des gegebenen Rechtsrahmens ausschöpfen.

Nach einer Erstprüfung durch die Ausländerbehörde wird allen Personen, die unter die jeweilige Projektzielgruppe fallen, ein Beratungsangebot durch nicht-staatliche Beratungsträger unterbreitet. In diesem Rahmen werden die geduldeten Personen mit Rat und Tat dabei unterstützt, die Voraussetzungen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels zu erfüllen. Hierzu gehören unter anderem der Erwerb vom Sprachkenntnissen auf fortgeschrittenem Niveau, die Sicherung des Lebensunterhalts, die Identitätsklärung und der Nachweis von Grundkenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Stadtradio Göttingen berichtet

Kontakt:
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung
Tel.: 0511 – 98 24 60 38
E-Mail: moy(at)nds-fluerat.org, nds(at)nds-fluerat.org

Stadt Göttingen
Christian Schmetz, Erster Stadtrat

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